Der Streit zwischen Polen und der Europäischen Union geht weiter. Die polnische Regierung vertritt den Standpunkt, dass das Recht des Landes Vorrang vor dem EU-Recht hat und verweist auf Beschlüsse der Gerichte. In Brüssel jedoch sieht man dies anders und ist überzeugt, dass das Recht der Union über dem des einzelnen Staates steht. Daher entschied sich die EU-Kommision für die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens.
Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof könnte dem Verfahren folgen und zu finanziellen Sanktionen gegen Warschau führen.
Zum Streit zwischen EU und Polen sagte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen:
"Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen. Diesem Grundsatz haben sich alle EU-Mitgliedsstaaten als Mitglieder der Europäischen Union verschrieben."
Dafür werde die Kommission alle ihr zur Verfügung stehenden Befugnisse einsetzen, warnte von der Leyen.
Anfang Oktober war das polnische Verfassungsgericht zu dem Schluss gekommen, dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Bei dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts hatte Regierungschef Mateusz Morawiecki das Gericht gebeten, ein Urteil des EuGH vom Frühjahr zu überprüfen. In dem Urteil hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedsstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt.
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(rt de/dpa)