Das weißrussische Unterhaus des Parlaments, das Repräsentantenhaus, hat ein "Gesetz über den Völkermord am weißrussischen Volk" während des Zweiten Weltkrieges verabschiedet. Dies meldete der offizielle Telegrammkanal der Regierung des Landes. Die Parlamentarier sprachen sich einstimmig für die Annahme des Gesetzentwurfes aus.
Eingebracht wurde die Gesetzesvorlage in das Parlament mit dem Ziel, "das historische Gedächtnis zu bewahren, die nationale Sicherheit zu stärken und die Verfälschung von Ereignissen und Ergebnissen des Zweiten Weltkriegs zu bekämpfen." Das Dokument legt auch die strafrechtliche Verantwortung für die Leugnung des Völkermordes am weißrussischen Volk fest. Die Höchststrafe für Einzelpersonen beträgt nun fünf Jahre Freiheitsentzug.
Zudem definiert das Gesetz den Genozid an der weißrussischen Bevölkerung während des Zweiten Weltkriegs. Dabei handelt es sich um "von Nazis und nationalistischen Organisationen" während des Großen Vaterländischen Krieges und in der Nachkriegszeit begangene Gräueltaten, deren Ziel "die systematische physische Vernichtung des weißrussischen Volkes war."
Überdies wird im Rahmen des Gesetzes der Generalstaatsanwaltschaft vorgeschrieben, "zusätzliche Maßnahmen zur umfassenden, vollständigen und objektiven Untersuchung der Umstände des Völkermords am weißrussischen Volk" zu ergreifen und die strafrechtliche Verfolgung der am Genozid Beteiligten einzuleiten.
Zudem muss die Regierung Maßnahmen ergreifen, um der Opfer des Völkermords zu gedenken, die Anerkennung der Opfer und die Verurteilung der Täter auf internationaler Ebene voranzutreiben, sowie Bürger in diesem Bereich aufzuklären. Nun muss der Gesetzentwurf noch vom Oberhaus des weißrussischen Parlaments gebilligt werden, bevor er dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt wird.
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