Nach Tod einer Schwangeren: Massive Proteste gegen Abtreibungsgesetz in Polen

Der Tod einer schwangeren Frau hat am Montagabend Proteste gegen das fast vollständige Abtreibungsverbot in Polen neu entfacht. Berichten zufolge soll die 30-Jährige gestorben sein, nachdem ihr in einer Klinik ein Schwangerschaftsabbruch verweigert worden war.

Wie der TV-Nachrichtensender TVN24 am Dienstag berichtete, hatten die Ärzte im Krankenhaus der südpolnischen Stadt Pszczyna nicht gewagt, das Leben der Frau durch einen Schwangerschaftsabbruch zu retten. Stattdessen hätten sie darauf gewartet, bis der geschädigte Fötus im Mutterleib von selbst abstirbt.

Bereits im September war die 30-jährige Frau in der 22. Schwangerschaftswoche an einem septischen Schock gestorben, der Fall wurde aber erst vergangene Woche öffentlich gemacht, schrieb der Guardian. Einer Anwältin der Familie zufolge haben die Ärzte keine Abtreibung vorgenommen, obwohl sie wussten, dass dem Fötus Fruchtwasser fehlte. Aktivisten erklärten die Frau zum ersten offiziellen Opfer des umstrittenen Abtreibungsverbots in Polen.

In einer Mitteilung wies das Krankenhaus die Vorwürfe zurück und behauptete, um das Leben der Frau und ihres ungeborenen Kindes bis zuletzt gekämpft und dafür alles in ihrer Macht Stehende getan zu haben. Der Leiter des Krankenhauses bat gegenüber TVN24 darum, keine voreiligen Urteile zu fällen. Der Tod der jungen Frau werde derzeit von der Staatsanwaltschaft untersucht.

Am Montagabend riefen Frauenrechtsorganisationen zu Protestkundgebungen unter der Parole "Nicht auch nur eine mehr" auf. Hunderte Frauen und Männer versammelten sich nicht nur in Pszczyna, sondern auch in zahlreichen anderen Städten des Landes. TV-Bilder zeigten, wie Demonstrierende vor dem Verfassungsgericht in Warschau Kerzen anzündeten. Auf Transparenten waren gegen die konservativen Verfassungsrichter und die Regierung gerichtete Sätze zu lesen wie "Ihr Tod klagt euch an!", "Auch ihr Herz hat noch geschlagen!" oder "Frauenrechte sind Menschenrechte!"

Vor einem Jahr hatte das polnische Verfassungsgericht fast alle Ausnahmeregeln des strengen Abtreibungsgesetzes aufgehoben. Seither ist ein Schwangerschaftsabbruch auch dann verboten, wenn der Fötus schwer geschädigt ist.

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(rt/dpa)