Zusammenarbeit mit dem Geheimdienst: Lech Wałęsa des Meineids angeklagt

Der ehemalige polnische Präsident und Friedensnobelpreisträger Lech Wałęsa soll unrichtige Aussagen über seine Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten in der Zeit der Volksdemokratie gemacht haben. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu acht Jahren.

Lech Wałęsa, der ehemalige polnische Präsident und Friedensnobelpreisträger, wird des Meineids bezüglich seiner Aussagen über seine Zusammenarbeit mit Służba Bezpieczeństwa, dem Sicherheitsdienst der Volksrepublik Polen, angeklagt.

Nach der Entdeckung einer Mappe mit SB-Dokumenten im Haus des verstorbenen ehemaligen polnischen Innenministers Czesław Kiszczak wird Wałęsa der Kooperation mit dem Sicherheitsdienst verdächtigt. Die Dokumente, die angeblich Wałęsas Unterschrift tragen, sollen belegen, dass er als Anführer der Opposition in der Volksrepublik und Vorsitzender der Gewerkschaft Solidarność mit dem SB unter dem Decknamen Bolek zusammengearbeitet hat. Er soll gegen eine Geldbelohnung Informationen an den Sicherheitsdienst geliefert haben.

Im Rahmen eines Strafverfahrens sagte Wałęsa im Jahr 2016 aus, die gefundenen Dokumente nicht unterzeichnet und nicht mit dem Sicherheitsdienst der Volksrepublik Polen zusammengearbeitet zu haben.

Ein graphologisches Gutachten kam jedoch zu dem Schluss, dass die in den Akten des Geheimdienstbeamten Bolek gefundenen Dokumente echt seien. Unter anderem geht es um eine unterzeichnete Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst, Geldquittungen und Agenturnachrichten.

Der Meineid ist in Polen mit einer Freiheitsstrafe von zwischen drei Monaten und acht Jahren belegt.

Mehr zum Thema - Richterstreit mit der EU: Polen muss jeden Tag eine Million Euro zahlen