Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte am Mittwoch entschieden, dass Polen ein Zwangsgeld von einer Million Euro pro Tag zahlen muss, solange es sich weigert, höchstrichterliche Entscheidungen der EU bezüglich der polnischen Justizreform umzusetzen. Die Europäische Kommission sieht durch die Reform die Unabhängigkeit der polnischen Judikative nicht mehr gewahrt. In Warschau wirft man der EU-Kommission in Brüssel dagegen vor, die Kompetenzen der EU zu überschreiten und "Erpressung" zu betreiben.
Polens Justizminister Zbigniew Ziobro etwa lehnte die vom EuGH verfügten Zahlungen von Zwangsgeldern ab. Der Nachrichtenagentur PAP zufolge erklärte Ziobro am Donnerstag in Warschau:
"Polen kann und sollte auch nicht nur einen einzigen Złoty zahlen."
Der polnische Staat dürfe sich nicht "der Gesetzlosigkeit unterwerfen". Das gelte für die verhängten Strafzahlungen und den Braunkohle-Abbau im Tagebau Turów an der Grenze zu Sachsen. Bereits am 20. September war Polen wegen des Tagebaus Turów vom EuGH zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Trotz einstweiliger EuGH-Anordnung vom Mai habe Warschau den Braunkohle-Abbau nicht gestoppt, hieß es damals in einer Anordnung der EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta. Deshalb müsse Polen für jeden Tag, an dem es der Anordnung nicht nachkomme, 500.000 Euro Strafe zahlen.
Der Vize-Justizminister Sebastian Kaleta bezeichnete das Urteil vom Mittwoch gar als "Erpressung". Kaleta schrieb auf dem Kurznachrichtendienst Twitter: "Der EuGH verachtet und ignoriert die polnische Verfassung und die Urteile des Verfassungsgerichts komplett." Das Gericht überschreite demnach seine Kompetenzen.
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(dpa/rt)