In Polen ist eine Änderung des Ausländerrechts in Kraft getreten, nach der illegal eingereiste Migranten leichter des Landes verwiesen werden können. Hintergrund ist eine stark gestiegene Zahl illegaler Einreisender über Weißrussland. Laut der am Dienstag im amtlichen Anzeiger veröffentlichen Gesetzesänderung kann der Grenzschutzkommandeur sofort nach der Protokollierung eines unerlaubten Grenzübertritts die betroffene Person des Landes verweisen. Außerdem kann der Kommandeur die Wiedereinreise nach Polen und in den Schengenraum für eine Dauer von sechs Monaten bis drei Jahren verbieten.
Das Ausländeramt darf künftig jeden Antrag auf internationalen Schutz ablehnen, wenn der Antragsteller direkt nach einem illegalen Grenzübertritt gefasst wurde. Berücksichtigen muss das Amt den Asylantrag eines Ausländers nur in dem Fall, dass er "unmittelbar aus einem Staatsgebiet gekommen ist, in dem seinem Leben oder seiner Freiheit die Gefahr einer Verfolgung droht" und die Gründe für seinen illegalen Grenzübertritt glaubwürdig darstellen kann.
Die Regierung in Warschau und die EU beschuldigen den weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko, in organisierter Form Flüchtlinge aus Krisenregionen an die EU-Außengrenze zu bringen. Lukaschenko hatte Ende Mai angekündigt, dass Minsk Migranten nicht mehr an der Weiterreise in die EU hindern werde. Die EU sah darin eine Reaktion auf verschärfte westliche Sanktionen gegen die ehemalige Sowjetrepublik.
Die Änderung des Ausländerrechts wurde Mitte Oktober vom Parlament beschlossen und kürzlich von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat sich zutiefst besorgt darüber gezeigt, dass das Grundrecht auf Asyl untergraben wird.
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(rt/dpa)