Sputnik V: Begutachtung durch EMA frühestens im ersten Quartal 2022 möglich

Die Europäische Arzneimittel-Agentur kann die Begutachtung des russischen Corona-Impfstoffs Sputnik V erst im ersten Quartal 2022 anordnen, berichtet Reuters. Dafür müssen der Behörde bis Ende November alle fehlenden Daten vorgelegt werden.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wird den russischen Corona-Impfstoff Sputnik V frühestens im ersten Quartal 2022 begutachten, wenn Russland alle notwendigen Daten bis Ende November zur Verfügung stellt. "Eine Entscheidung der EMA ist bis Ende dieses Jahres absolut unmöglich", berichtete Reuters unter Berufung auf die Behörde.

Eine Anerkennung des Vakzins würde russischen Staatsbürgern die Einreise in die EU vereinfachen, da dort nur Impfstoffe anerkannt werden, die von der EMA oder der Weltgesundheitsorganisation zugelassen sind. Der EU-Botschafter in Moskau Markus Ederer hatte am 8. Oktober erklärt, Russland hätte die Untersuchungen der EMA, die für die Anerkennung von Sputnik V erforderlich sind, mehrmals hinausgezögert.

Sputnik V wurde im August 2020 in Russland registriert und ist in über 70 Ländern mit einer Gesamteinwohnerzahl von vier Milliarden Menschen zugelassen. Die Ergebnisse der im Februar durchgeführten Studien zeigen, dass der Impfstoff eine Wirksamkeit von fast 92 Prozent aufweist. Nach Angaben russischer Behörden ist Sputnik V gegen die Delta-Variante des Virus zu etwa 83 Prozent effektiv.

Mehr zum Thema - Russland und die EU arbeiten an gegenseitiger Anerkennung von COVID-19-Impfzertifikaten