Die Zahlen stammen aus einem Vermerk der Überwachungsstelle des Innenministeriums, so die anonyme Quelle, in dem die von Gendarmerie und Polizei durchgeführten Kontrollen aufgeführt sind. Die Nichtvorlage eines gültigen Gesundheitspasses wird mit einer Geldstrafe von mindestens 135 Euro geahndet. Wird der Verstoß innerhalb von 30 Tagen dreimal begangen, drohen sechs Monate Haft und eine Geldstrafe von 3.750 Euro.
Wer den Ausweis eines Verwandten benutzt, muss mit einem Bußgeld von 750 Euro rechnen (bei rechtzeitiger Zahlung reduziert auf 135 Euro), das im Wiederholungsfall innerhalb von 15 Tagen auf 1.500 Euro ansteigt. Der Gesundheitspass – in dem die vollständige Impfung, ein negativer Test, der weniger als 72 Stunden zurückliegt, oder eine Bescheinigung über die Genesung von COVID-19 erfasst werden – ist seit dem 9. Juni an bestimmten Orten, an denen mehr als 1.000 Menschen zusammenkommen (Stadien, Messen, Festivals, Kasinos), obligatorisch.
Seit dem 21. Juli wurde der Gesundheitspass auf Orte mit mehr als 50 Personen ausgedehnt (Kultur, Freizeit, Sport, Messen usw.). Seit dem 9. August ist der Zugang zu Krankenhäusern (außer in Notfällen), Bars und Restaurants sowie großen Einkaufszentren auf Beschluss der Präfektur an die Regelung geknüpft. Seit dem 30. August gilt der Gesundheitspass auch für Beschäftigte in bestimmten Branchen. Die Anwendung des Gesundheitspasses soll mindestens bis zum 15. November anhalten.
Mehr zum Thema – Bericht: Merkel lässt 3G-Regel für Bahnreisen und Inlandsflüge prüfen