Europäische Kommission prüft Einführung eines EU-weiten Vermögensregisters

Durch eine Machbarkeitsstudie will die Europäische Kommission ermitteln, inwiefern die Einführung eines EU-weiten Vermögensregisters umsetzbar wäre. Das Register soll dem Kampf gegen Steuerhinterziehung dienen. Auch die Erfassung von Kunstwerken und Kryptowährungen soll geprüft werden.

Die Europäische Kommission (EK) prüft die Einführung eines Vermögensregisters für die Europäische Union (EU). Ein solches Register würde die Daten über die Vermögen aller Bürger der EU-Mitgliedsstaaten in einer neu zu schaffenden EU-Behörde zusammenführen. Das Vorhaben wird mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung begründet.

Bereits am 16. Juli 2021 hatte die EK die Bewerbung für eine entsprechende Machbarkeitsstudie ausgeschrieben. Zuletzt berichteten mehrere deutsche Medien über das Vorhaben. Gemäß der Ausschreibung soll eine Machbarkeitsstudie darlegen, ob und wie die erforderlichen Daten der EU-Bürger beschafft werden könnten. Das Ergebnis des Projekts könnte in eine zukünftige Gesetzesinitiative der EU-Kommission einfließen.

Konkret soll bei einer Bewerbung für die Studie dargelegt werden, wie Informationen aus unterschiedlichen Quellen gesammelt und miteinander verknüpft werden könnten, wie ein Entwurf des Registers aussehen könnte und welchen Aufwand die Umsetzung durch die Europäische Union erfordern würde. Als mögliche Datenquellen werden in der Ausschreibung Grundbuchämter, Handelsregister, Trust- und Stiftungsregister sowie Wertpapiersammelbanken genannt.

Ausdrücklich ist in der Ausschreibung von der Prüfung die Rede, wie auch Daten über Vermögenswerte wie Kryptowährungen, Kunstwerke, Immobilien und Gold für das Register erhoben werden können.

Im Juli hatte die EK bereits ein Gesetzespaket vorgelegt, das unter anderem eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen vorsieht. Im Gesetzespaket ist auch die Schaffung einer EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geplant.

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