In einem Brief an den Schweizerischen Polizeiverband haben sich die Polizisten zu Wort gemeldet, weil sie nicht mehr bereit sind, alle Corona-Maßnahmen stillschweigend umzusetzen. Sie haben auch eine Webseite mit dem Titel "Wir für euch" eingerichtet, die ihrem Anliegen gewidmet ist. Die Polizisten schreiben:
"Wenn die Gefahr besteht, dass Massnahmen den Interessen der mündigen Allgemeinheit zuwiderlaufen und deren Grundrechte unverhältnismässig beschnitten werden, werden viele Polizisten nicht mehr gewillt sein, diese umzusetzen." (Rechtschreibung wie auch im Folgenden wie im Schweizer Original)
Auf ihrer Webseite heißt es dazu:
"Wir sind eine Vereinigung von Polizisten aus allen Kantonen der Schweiz. Zudem haben wir uns gegenüber dem demokratischen Rechtstaat verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen die Grundrechte von allen zu schützen und zu bewahren. Jedoch beobachten wir zunehmend negative Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft, insbesondere im direkten Kontakt mit der Bevölkerung.
Auch als Privatpersonen sind wir betroffen, als Väter und Mütter, Brüder und Schwestern, Söhne und Töchter. Die Grundrechtseinschränkungen in diesem Ausmass und über den bisherigen Zeitraum sehen wir im Widerspruch zur Verhältnismässigkeit und dem höchsten Gut einer Demokratie: Der Freiheit. Es drängen sich immer mehr die Fragen auf, was diese Einschränkungen rechtfertigt. Diese Fragen müssen beantwortet werden."
Die Polizeibeamten haben auch vom Verband Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) verlangt, dass er die offenen Fragen des Bundesrates beantwortet und sich klar gegen eine Impfpflicht für Polizeibeamte ausspricht. Der VSPB antwortete folgendermaßen:
"Den Bundesrat als Ganzes zu den aufgeführten Punkten zu konsultieren, scheint uns hier zu weit zu gehen und würde auch unsere Kompetenzen überschreiten."
Die Schweizer Polizeibeamten sprachen auch die in der Schweizer Verfassung aufgeführten Grundrechte an, die ihrer Meinung nach seit Beginn der COVID-19-Pandemie unter Beschuss geraten sind und vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt würden. Zu diesen Rechten gehören:
- Recht auf persönliche Freiheit, Art. 10 Abs. 2 BV
- Anspruch auf Grundschulunterricht, Art. 19 BV
- Versammlungsfreiheit, Art. 22 BV
- Vereinigungsfreiheit, Art. 23 BV
- Wirtschaftsfreiheit, Art. 27 BV
- Politische Rechte, Art. 34 BV
- Medienfreiheit, Art. 17 BV
- Schutz auf Privatsphäre, Art. 13 BV
In Deutschland ist die Polizei in den letzten Monaten stark in die Kritik geraten, vor allem wegen des Umgangs mit Demonstranten, die erklärtermaßen für ihre Grundrechte kämpfen. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter Nils Melzer, der bisher vor allem durch seine Interventionen zu WikiLeaks-Gründer Julian Assange bekannt ist, sagte der Berliner Zeitung, dass sein Team zahlreiche Berichte über Polizeigewalt gegen Demonstranten bei der Demonstration am 1. August in Berlin erhalten habe. Melzer sagte:
"Wir werden jetzt das Material sichten und bewerten. Jede einzelne Mitteilung und jedes einzelne Video muss genau verifiziert werden, und ich werde auch mit direkten Augenzeugen sprechen. Aber mein Eindruck ist, dass in mehreren Fällen Anlass genug für eine offizielle Intervention meinerseits bei der Bundesregierung besteht."
Melzer reagierte auf ein bestimmtes Video von der Demonstration, das viele Bürgerinnen und Bürger empört hatte. In dem Video ist eine kleinwüchsige Frau zu sehen, die von einem Berliner Polizeibeamten am Hals gepackt und brutal zu Boden geworfen wird. Melzer bat die Öffentlichkeit, ihm weitere Einzelheiten zu dem Vorfall zukommen zu lassen.
Die Berliner Polizei hat Melzers Kritik über ihr mutmaßlich gewalttätiges Vorgehen bei Kundgebungen gegen die Corona-Politik vor einer Woche zurückgewiesen. Polizeisprecher Thilo Cablitz sagte in einer Erklärung gegenüber der dpa:
"Unmittelbarer Zwang ist Gewalt, Gewalt schmerzt, Gewalt verletzt, Gewalt sieht gewalttätig aus. Unmittelbarer Zwang auch mit all seinen Bildern ist dennoch Teil unseres Rechtssystems."
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