Stonehenge: Gericht untersagt Tunnelbau an prähistorischer Kultstätte

Die Straße an Stonehenge soll ausgebaut und in einen Tunnel geführt werden. Dessen Eingang war auf dem Areal des Welterbes geplant. Ein Gericht hat die Genehmigung für ungültig erklärt. Die Auswirkungen auf die Gruppe an Steinkörpern müssen detailliert untersucht werden.

Vorerst bleibt die Straßenführung am mittelenglischen Stonehenge die gleiche. Ein Gericht hat am Freitag die Genehmigung zum Bau eines Tunnels für ungültig erklärt. Die Unterlagen, die dem britischen Verkehrsministerium zur Verfügung stehen, genügen nicht, wie die britische ZeitungThe Guardian berichtet.

Das Vorhaben muss erneut geprüft werden. Dabei müssen die Auswirkungen auf jedes Element der Kultstätte beurteilt werden. Zudem sollen andere Optionen in Betracht gezogen werden, wie das Gericht entschied.

Der Historiker Tom Holland begrüßte die gerichtliche Entscheidung. Er hatte in Kooperation mit dem örtlichen Museum Amesbury umfassend über den vierspurigen Ausbau der Straße und die Tunnelführung informiert.

Die Straße führt in einer Entfernung zwischen 100 und 200 Metern an der Gruppe von Granitblöcken vorbei. Autofahrer erhaschen einen kurzen Blick. Der Tunnel von 3,2 Kilometer Länge soll zwar nicht direkt unter Stonehenge verlaufen, doch der Eingang sollte auf dem Areal angelegt werden.

Die UNESCO droht, der Stätte den Status eines Welterbes wegen des Tunnelbaus zu entziehen. Tom Holland hofft, "dass die Regierung das Urteil akzeptiert und die zwei Milliarden Pfund Steuergelder spart, die sie für diesen empörenden Akt der Schändung ausgeben wollte".

Der Straßenbetreiber Highways England zeigte sich hingegen enttäuscht. Er muss abwarten, bis das Verkehrsministerium "seine Optionen prüft". Dieses hatte sich im vergangenen Jahr über die Ablehnung des Vorhabens durch ein Gremium von Planungsexperten hinweggesetzt, wie The Guardian seinen Bericht fortsetzt. 

Mehr zum ThemaStonehenge-Anlage womöglich beim Bohren eines Tunnels beschädigt - Archäologen sind erbost