Die Tschechische Republik nimmt das Recht auf Schusswaffenbesitz in die Verfassung auf. Am Mittwoch billigte der Senat, die zweite Kammer des Parlaments, mit deutlicher Mehrheit die Änderung. Das Abgeordnetenhaus hatte zuvor zugestimmt. In der Verfassung heißt es künftig: "Das Recht, sein Leben oder das Leben eines anderen Menschen mit der Waffe zu verteidigen, ist unter den gesetzlichen Bedingungen garantiert." Die Unterzeichnung durch Präsident Miloš Zeman gilt als sicher.
Die EU-Kommission hatte nach den Terror-Anschlägen in Paris im Jahr 2015 mehrere Initiativen ergriffen, um den Erwerb von Feuerwaffen zu erschweren. Dazu gehörte eine Verschärfung des Waffenrechtes mit der Richtlinie 2017/853. Gegen diese Richtlinie erhob die tschechische Regierung im August 2017 eine Nichtigkeitsklage. Diese wurde vom Europäischen Gerichtshof im Dezember 2019 abgewiesen.
Daraufhin unterschrieben in Tschechien mehr als 100.000 Menschen eine Petition, die ein Grundrecht auf Waffenbesitz anstrebte. Zu den Unterzeichnern gehörte Regierungschef Andrej Babiš, der Gründer der populistischen Partei ANO.
In einem Dokument des Deutschen Bundestages heißt es: "Das tschechische Innenministerium plant eine weitere Reform des Waffenrechts, die im Laufe des Jahres 2022 in Kraft treten soll. Danach soll es künftig getrennte Gesetze über Schusswaffen und über Munition geben. Zudem ist ein neues Gesetz über den Umgang mit Schusswaffen im Bereich der inneren Sicherheit geplant."
In dem Land mit 10,7 Millionen Einwohnern sind mehr als 900.000 legale Schusswaffen registriert. Die Zahl hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Eine psychologische Untersuchung ist für den Erwerb des Waffenscheins nur in Einzelfällen erforderlich.
Tschechien ist ein bedeutender Exporteur von Kleinwaffen aus eigener Produktion. Die tschechische CZG-Gruppe übernahm jüngst den traditionsreichen US-Konkurrenten Colt.
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(dpa/rt)