Am Mittwoch wurden in Frankreich die ersten Details des Gesetzentwurfs bekannt, mit dem der französische Präsident Emmanuel Macron eine de-facto-Impfpflicht in Frankreich etablieren will.
So sollen sämtliche Formen des öffentlichen Fernverkehrs, Busse, Züge oder Flugzeuge, für alle Passagiere über 12 Jahren nur noch als Geimpfte, Genesene oder aktuell negativ Getestete zugänglich sein. Gleiches gilt für Sporthallen, Einkaufszentren, Theater, Krankenhäuser, Pflegeheime und Restaurants – bei letzteren nicht nur im Innen-, sondern auch im Außenbereich, beginnend ab dem 1. August. Ab September betrifft das nicht nur die Besucher, sondern auch die Beschäftigten in diesen Bereichen, die – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – einen Test vorweisen müssen, der zudem künftig privat bezahlt werden muss.
Nach Aussagen des französischen Gesundheitsministers Olivier Véran sollen diese Vorgaben für die 12-bis-17-Jährigen im August ausgesetzt werden, "um den Familien nicht die Ferien zu verderben".
Das Personal des Gesundheitswesens wird unter besonderen Druck gesetzt. Bisher sind dort höchstens 55 Prozent der Beschäftigten geimpft, und viele lehnen eine Impfung ab – ähnlich wie in Deutschland. Ab dem 1. September sollen Beschäftigte, die nicht geimpft sind, für bis zu zwei Monate ohne Bezahlung freigestellt und im Anschluss dann entlassen werden. Das klingt zwar seltsam, aber der Trick dabei ist, ihnen das Gehalt zu entziehen, ohne dass sie zugleich Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, was diese Regelung zu einer massiven finanziellen Sanktion macht.
Als "Beschäftigte im Gesundheitswesen" gelten dabei nicht nur jene, an die man spontan denkt, also etwa Ärzte und Kranken- oder Altenpfleger. Mit eingeschlossen sind auch Feuerwehrleute, Krankenwagenfahrer und Personen, die Pflegebedürftige privat pflegen, sowie auch die ehrenamtlich für die sogenannten "associations de sécurité civile", also die in Zivilschutzorganisationen Tätigen, das sind die französischen Gegenstücke von THW, DLRG, Freiwilliger Feuerwehr und so weiter.
Auch die Strafen dafür, den "Gesundheitspass" nicht zu kontrollieren, sind rigide: ein Jahr Haft und 45.000 Euro Bußgeld, ganz gleich, ob es sich um einen Gastwirt, einen Busfahrer oder einen Bahnbeschäftigten handelt. Auch gilt die gleiche Strafe für all jene, die eine solche Kontrolle an Orten durchführen, an denen sie nicht vorgesehen ist – das ist im bisherigen Verlauf die schärfste Strafandrohung. So lautet die Formulierung in Artikel 1 des Gesetzentwurfs: "Der Betreiber eines Ortes oder einer Einrichtung, die Person, die für eine Veranstaltung verantwortlich ist oder der Betreiber eines Transportdienstes kann, wenn er die Einhaltung der Regelungen (des Gesundheitspasses) durch die Personen, die Zugang wünschen, nicht kontrolliert, mit einem Jahr Haft und einem Bußgeld von 45.000 Euro belegt werden."
Neu eingeführt werden Quarantänevorschriften; aus den vorliegenden Informationen lässt sich allerdings nicht erschließen, ob für die Verhängung einer Quarantäne von zehn Tagen ein positiver PCR-Test vorliegen muss oder ob sie schon durch einen positiven Schnelltest aktiviert wird. Dabei kann der Ort, an dem die Quarantäne zu "verbüßen" ist, staatlich angeordnet werden. Vorgesehen ist dann lediglich ein "Freigang" täglich von 10 bis 12 Uhr vormittags, um die Versorgung zu ermöglichen. Die Quarantäne wird von der Polizei kontrolliert; ihre Verhängung erfolgt durch richterlichen Beschluss.
Zwei große Ausnahmen finden sich in diesem Paket. Zum einen sind alle Orte der Religionsausübung von den Vorschriften des Gesundheitspasses ausgenommen. Und zum anderen wird genau jene Bevölkerungsgruppe nicht zur Impfung genötigt, auf die sich die Regierung wird stützen müssen, um ihren Katalog durchzusetzen – die Polizei.
Das Gesetz soll in wenigen Tagen verabschiedet werden. Aufgehoben werden kann es (ganz oder teilweise) einfacher: per Dekret. So sieht das der Entwurf vor.
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