Wegen überhöhter Ausgaben im Wahlkampf hat die Anklage für Nicolas Sarkozy eine Haftstrafe von einem Jahr gefordert. Davon sollen sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem soll der 66-Jährige eine Geldstrafe von 3.750 Euro zahlen.
Sarkozy soll fast das Doppelte der erlaubten Obergrenze von 22,5 Millionen Euro für die Präsidentschaftswahlen im Jahr 2012 ausgegeben haben. Der Wahlkampf ist damals gescheitert und Sarkozy verlor gegen François Hollande. Die Behörden behaupten, Sarkozys Wahlkampfteam habe damals mindestens 42,8 Millionen Euro ausgegeben. Sarkozy wies vor Gericht die Vorwürfe zurück.
"Nicolas Sarkozy bedauert offenbar nichts, da er nur zu einer Verhandlung gekommen ist", resümierte die Staatsanwältin Vanessa Perrée. "Seine unbekümmerte Haltung gegenüber anderen Angeklagten und dem Gericht spiegelt dieselbe unbekümmerte Haltung während der Wahlkampagne wider", fügte sie hinzu.
Die Verhandlungen in dem Prozess sollen in der kommenden Woche enden. Das Urteil wird erst zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Wegen Betrugs oder Beihilfe müssen sich 13 weitere Angeklagte vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft forderte nach eigenen Angaben Haftstrafen zwischen von 18 Monaten und vier Jahren, die gänzlich oder teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden sollen.
In einem weiteren Verfahren war Sarkozy wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu drei Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei auf Bewährung. Er kündigte damals an, Berufung einlegen zu wollen.
Mehr zum Thema - Drei Jahre Haft: Ehemaliger französischer Präsident Sarkozy der Korruption für schuldig befunden