Der Ministerrat in Rom hat am Mittwochabend eine Verordnung zur Einführung einer Impfpflicht für das Gesundheitspersonal verabschiedet. Die Impfpflicht gilt auch für Apotheker und Ärzte mit einer eigenen Praxis.
Die Impfung könne nur bei nachgewiesener Gefahr für die Gesundheit bei ganz spezifischen Bedingungen ausgesetzt werden. Die Regionen und autonomen Provinzen müssen den lokalen Gesundheitsbehörden nicht geimpftes Personal melden.
Impfverweigerer können Aufgaben übernehmen, die sie nicht in Kontakt mit Patienten bringen. Wenn dies nicht möglich ist, werden sie bis zum 31. Dezember 2021 vom Dienst ausgesetzt.
Vom 3. bis zum 30. April wird ganz Italien zur "roten Zone" mit strengen Restriktionen. Sollten die Infektionszahlen bis Ende April stark zurückgehen, könnte der Ministerrat eine Lockerung der Restriktionen beschließen.
Der Ministerrat im Palazzo Chigi beschloss unter dem Vorsitz von Präsident Mario Draghi folgende Punkte:
- keine "gelben Zonen" bis 30. April 2021
- die Ausweitung der für die "rote Zone" vorgesehenen Maßnahmen im Falle eines besonderen Auftretens von (mutmaßlichen) Ansteckungen (mehr als 250 Fälle pro 100.000 Einwohner und in Gebieten mit Mutationen) sowohl durch Verordnung des Gesundheitsministers als auch durch Maßnahme der Präsidenten der Regionen
- die Möglichkeit, in den "orangen Zonen" täglich einen Besuch in einer anderen Privatwohnung im Gemeindegebiet zu machen
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