Spaniens Parlament erlaubt die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe

Spanien ist damit das vierte Land in der EU, das die aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen außer Strafe stellt. Die rechte Opposition will vor dem Verfassungsgericht dagegen klagen.

Das spanische Parlament hat am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit für die Entkriminalisierung der aktiven Sterbehilfe gestimmt, wie der Standard  berichtet. 202 Abgeordnete votierten für das Gesetz, 141 waren dagegen. Die Regelung gilt für all jene, die unheilbare oder schwerste Krankheiten und einen rechtmäßigen Wohnsitz in Spanien haben. Sterbehilfereisen will man dadurch soweit möglich ausschließen. Spanien ist das vierte Land in der EU, in dem die aktive Sterbehilfe zugelassen wird. Gesundheitsministerin Carolina Darias sprach von einem

"Schritt in eine menschlichere und fairere Gesellschaft".

Das Gesetz soll im Juni in Kraft treten. Gegen das Vorhaben hatten die konservative Volkspartei PP und die rechte Partei Vox opponiert. Letztere will das Gesetz auch vor dem Verfassungsgerichtshof noch zu Fall bringen.

Bevor aktive Sterbehilfe erlaubt wird, muss der Kranke zunächst zweimal seinem Arzt schriftlich den Willen bekunden, sein Leben zu beenden. Der Arzt zieht danach einen Facharzt hinzu. Anschließend muss eine von der jeweiligen Regionalregierung gebildete medizinisch-ethische Kontroll- und Evaluierungskommission dem Antrag zustimmen, den der Patient dann nochmals bestätigen muss. Ärzte und Pflegekräfte können aus Gewissensgründen eine Beteiligung an aktiver Sterbehilfe ablehnen.

Innerhalb der EU ist aktive Sterbehilfe sonst noch in den Niederlanden, in Belgien und in Luxemburg erlaubt. Ein Plan der portugiesischen Regierung, eine ähnliche Regelung einzuführen, scheiterte erst am Mittwoch vorerst an einem Urteil des Verfassungsgerichts in Lissabon, obwohl das Parlament dafür gestimmt hatte.

Mehr zum Thema -  Gesundheitsminister Spahn verweigert todbringende Medikamente für Sterbewillige in Extremsituationen