Ungeschwärzte Verträge: EU-Kommission stellte AstraZeneca weitgehend von Haftung frei

Wie aus dem ungeschwärzten Vertrag zwischen der EU-Kommission und dem Impfstoff-Hersteller AstraZeneca hervorgeht, ist der Konzern selbst bei Lieferschwierigkeiten des Impfstoffs von der Haftung befreit. Dies steht nun im Widerspruch zu früheren Aussagen der Bundesregierung.

Wie aus dem Vertrag zwischen der EU-Kommission und dem Pharmakonzern AstraZeneca hervorgeht, hat es die EU-Kommission zu verantworten, dass die Produktionsprobleme des Pharmaunternehmens zulasten der Abnehmerländer in der EU gehen. Wie RTL und ntv berichten, denen der Vertrag komplett und in ungeschwärzter Form vorliegt, wurde der Hersteller laut Vertrag selbst bei "Verzögerungen bei der Lieferung des Impfstoffs" von der Haftung freigestellt. Eine entsprechende Formulierung soll sich im Paragrafen 15.1.e des Vertrages finden. Als die EU-Kommission den Text veröffentlichte, war die entsprechende Passage allerdings noch geschwärzt.

Dies steht nun auch im Widerspruch zu den expliziten Aussagen, die von Mitgliedern der EU-Kommission und der Bundesregierung darüber getätigt wurden. Vonseiten der Bundesregierung wurde behauptet, der Vertragsabschluss mit den Impfstoffherstellern habe länger gedauert, gerade weil man die Konzerne erst zu einer Haftungsübernahme habe bewegen müssen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte Anfang Februar gesagt, die Verhandlungen hätten deshalb so lange gedauert, "weil die Europäische Kommission nicht die gesamte Haftung" übernehmen wolle.

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