KZ-Gedenkstätte Mauthausen: Mann zieht Parallele zwischen Einsatz von Zyklon B und COVID-19-Impfung

Ein Bayer soll vor der Gedenkstätte am ehemaligen KZ Mauthausen in Oberösterreich ein Video gedreht haben, in dem er indirekt eine Parallele zwischen dem Einsatz von Zyklon B und der Impfung gegen COVID-19 zieht. Das Landesamt für Verfassungsschutz ermittelt gegen ihn.

Ein Mann aus Bayern soll vor der Gedenkstätte am ehemaligen KZ Mauthausen in Oberösterreich ein Video gedreht und online gestellt haben, in welchem er zwischen dem Einsatz von Zyklon B und der Impfung gegen COVID-19 indirekt eine Parallele zieht. Der Mann wird auf kurier.at mit der Aussage aus dem Video zitiert, dass er nicht hoffe,

"dass jemand vorhat, hier wieder Konzentrationsläger [sic!] einzurichten, auch nicht für Leute, die die Impfung verweigern oder die sich nicht testen lassen wollen".

Gegen den Mann wurde Anzeige nach dem österreichischen Verbotsgesetz erstattet. Das Video samt Einträgen in den sozialen Medien sei sichergestellt worden, teilte ein Polizeisprecher am Montag mit. Das Verbotsgesetz sollte ursprünglich die Entnazifizierung in Österreich regeln und hat bis heute – anders als andere Strafgesetze – Verfassungsrang.

Daher ermittelt nun das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Oberösterreich gegen den Mann. Was genau ihm vorgeworfen wird, wurde nicht bekannt. Es gehe vor allem darum, was der auf kurier.at als "AfD-Aktivist" bezeichnete deutsche Staatsbürger in Österreich zu tun hatte.

Social-Media-Einträge legten nahe, dass der Mann an der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Wien teilgenommen habe. An der weitgehend friedlichen Demonstration unter dem Motto "Demokratie, Grundrechte und Freiheit" hatten abermals mehrere Tausend Menschen unter anderem Transparente mit der Aufschrift "Kurz muss weg" getragen. "Kurz muss weg" war auch immer wieder von den Demonstranten skandiert worden.

Aus Sicht der Direktorin der Gedenkstätte Mauthausen Barbara Glück offenbare sich hier entweder eine "erschreckende historische Unkenntnis" oder "bewusst verhetzende Meinungsmanipulation", wie kurier.at weiter berichtet. Meinungsfreiheit sei zwar ein hohes Gut, ende jedoch dort, "wo die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlost und historisch unhaltbare Vergleiche zum NS-Terrorregime gezogen werden." Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) äußerte sich ähnlich:

"Der Vergleich des COVID-19-Impfstoffs mit dem Gift Zyklon B, das Millionen von Menschen den Tod gebracht hat, ist nicht nur das Verbreiten von Verschwörungstheorien, sondern widerwärtig und kriminell. Wir sehen hier eine Form des Geschichtsrevisionismus, die dazu beiträgt, die Verbrechen des Nationalsozialismus zu relativieren und zu verharmlosen."

Nachtrag vom 9.3.2021: Der AfD-Landesvorstand Bayern hat den Parteiausschluss des Mannes beantragt, wie heute das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. Der Landesverband teilte mit:

"Nach Bekanntwerden eines Videos, das von einem AfD-Mitglied auf dem Gelände der Gedenkstätte des KZ Mauthausen gedreht wurde und dessen Inhalt auf anstößige Weise Vergleiche der NS-Zeit mit heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten anstellt, hat der Vorstand der AfD Bayern umgehend beschlossen, das besagte Mitglied aus der Partei auszuschließen und die Sache dem Landesschiedsgericht Bayern übergeben."

Mehr zum Thema - Nach Todesfall in Österreich: Verimpfung einer Charge des AstraZeneca-Impfstoff eingestellt