Bei den Kundgebungen kam es am Dienstagabend unter anderem in Barcelona, Valencia, Palma de Mallorca und Girona zu Zusammenstößen zwischen den Demonstranten und der Polizei. Im Zentrum der katalanischen Hauptstadt Barcelona setzten die Protestler – nach Medienschätzungen rund 2.000 – unter anderem Müllcontainer in Brand. Sie errichteten Straßenbarrikaden und bewarfen die Beamten mit Steinen, Flaschen und Böllern und skandierten Slogans wie "Freiheit für Pablo Hasél" oder "Tod dem spanischen Regime". Eine junge Demonstrantin sei an einem Auge schwer verletzt worden, berichtete die Zeitung La Vanguardia.
Am Dienstagmorgen hatte die Polizei den wegen Beleidigung der Monarchie und Verherrlichung von Gewalt zu einer Haftstrafe verurteilten Rapper festgenommen. Hasél hatte sich in der Universität der katalanischen Stadt Lleida verbarrikadiert. Der 32-Jährige, der mit bürgerlichem Namen Pablo Rivadulla Duró heißt, hatte es abgelehnt, die Haftstrafe freiwillig anzutreten. Dutzende Studenten, die die Festnahme zu verhindern suchten, wurden von der Polizei abgeführt.
Ein Gericht hatte den in Spanien für seine teils radikalen Texte bekannten Musiker wegen Beleidigung des Königshauses und der Verherrlichung von Gewalt in seinen Texten zu neun Monaten Haft verurteilt. Hasél hatte Alt-König Juan Carlos I., der sich nach Korruptionsvorwürfen und angesichts von Justizermittlungen nach Abu Dhabi abgesetzt hat, unter anderem einen "Dieb" genannt und Gewaltfantasien gegen konservative Politiker in seine Texte eingebaut. Er selbst sieht das durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Die Verurteilung zu einer Haftstrafe ist in Spanien umstritten. Die linke Regierung in Madrid will die Gesetze so ändern, dass jemand wie Hasél nicht mehr zu einer Haftstrafe verurteilt werden kann. Für Hasél kommt diese Initiative allerdings zu spät. Schon 2017 war ein weiterer Rapper, Josep Miquel Arenas, vom Landgericht in Palma de Mallorca für schuldig befunden worden, in seinen Texten Terrorismus verherrlicht, die Krone bedroht und beleidigt sowie Politiker mit dem Tod bedroht zu haben. Das Oberste Gericht hatte das Urteil im Februar 2018 trotz landesweiter Proteste bestätigt.
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