Seit dem 23. Januar gilt in den Niederlanden eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5:30 Uhr. An den ersten Abenden nach Inkrafttreten hatte es deswegen in zahlreichen Städten heftige Krawalle gegeben.
Die Regierung hatte die Ausgangssperre auf der Grundlage eines Notgesetzes verhängt, nach dem sie Maßnahmen ergreifen kann, auch ohne das Parlament einzubeziehen. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich aber nicht um eine akute Notsituation. Die Ausgangssperre ist nach Ansicht des Gerichts eine schwere Einschränkung der Bewegungsfreiheit und ein Eingriff in die persönlichen Lebensumstände der Bürger.
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(dpa/rt)