Befürchtungen über zukünftige Auseinandersetzungen zwischen britischen und ausländischen Fischereibooten erhalten neue Nahrung: Vier Patrouillenschiffe der Royal Navy werden ab dem 1. Januar bereitstehen, um Großbritanniens Fischereigewässer "robust" zu schützen, falls die Brexit-Übergangszeit ohne eine Einigung über die künftigen Beziehungen mit der Europäischen Union endet, so das britische Verteidigungsministerium gegenüber der BBC.
"Das Verteidigungsministerium hat umfangreiche Planungen und Vorbereitungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Verteidigung für eine Reihe von Szenarien am Ende der Übergangszeit bereit ist", erklärte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums.
Die 80 Meter langen Marineschiffe sollen laut dem Ministerium befugt sein, alle EU-Fischerboote zu stoppen, zu kontrollieren und, wenn nötig, zu beschlagnahmen, die innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Großbritanniens operieren – diese Zone kann sich bis zu 320 Kilometer von der Küste britischen entfernt erstrecken.
Laut der britischen Zeitung The Guardian sollen zwei der vier Marineschiffe auf See eingesetzt werden und zwei in Bereitschaft stehen, falls EU-Fischerboote in die AWZ eindringen. Tobias Ellwood, ein Abgeordneter der Konservativen Partei, der den Vorsitz im Verteidigungsausschuss des britischen Parlaments innehat, bewertet die Entwicklung kritisch.
"Wir stehen gerade vor der Aussicht, dass (...) unsere überforderte Royal Navy sich mit einem engen NATO-Verbündeten über Fischereirechte streitet", sagte er gegenüber BBC-Radio.
Mögliche Auseinandersetzungen auf hoher See könnten vor allem französische Fischerboote betreffen. Ein französischer Minister sagte am Donnerstag, dass Frankreich seine Fischer entschädigen und andere Maßnahmen ergreifen würde, um ihnen zu helfen, wenn die Gespräche über ein Handelsabkommen scheitern sollten. So sollen Zusammenstöße auf hoher See vermieden werden.
Der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs erfolgte am 31. Januar 2020 und ist durch das am 24. Januar 2020 unterzeichnete Austrittsabkommen geregelt. In dem Abkommen ist eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen, in der die langfristigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU neu ausgehandelt werden sollen. Während der Übergangszeit sind die Briten nach wie vor Mitglied des EU-Binnenmarkts und der Zollunion.