Weißrussen und Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung dürfen vom 21. Dezember an nicht mehr über Kontrollpunkte an Straßen und Bahnhöfen ausreisen, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss der Regierung hervorgeht. Auch Kontrollpunkte an Flusshäfen sollen von der Regelung betroffen sein.
Nur in Ausnahmefällen soll laut Regierungsmitteilung eine Ausreise gestattet werden, etwa bei schwerer Krankheit oder Tod eines Verwandten im Ausland. Außerdem sollen unter anderem Diplomaten und Mitarbeiter des Staatsdienstes von den Einschränkungen ausgenommen sein.
In den Augen der Oppositionellen Swetlana Tichanowskaja benutzt der weißrussische Präsident Alexander Lukaschenko die Coronakrise als Vorwand: "Seien wir ehrlich: Der Diktator terrorisiert nur das Land und verletzt täglich die Menschenrechte. COVID hat ihn bislang nicht gekümmert. Nun können unterdrückte Weißrussen nicht fliehen und im Ausland Asyl beantragen", twitterte sie auf Englisch. Das unabhängige Nachrichtenportal tut.by erinnerte daran, dass Lukaschenko im März eine Grenzschließung wegen Corona noch als "hohl" bezeichnet hatte.
Weißrussland steckt seit der Präsidentenwahl im August in einer schweren innenpolitischen Krise. Viele Oppositionelle und Demonstranten flohen in Nachbarländer wie Polen, Litauen, Lettland und die Ukraine. Dabei zählt das Land zu den wenigen weltweit, das während der COVID-19-Pandemie keinen Lockdown verhängt hatte. Lukaschenko hatte Bedenken hinsichtlich des Virus wiederholt zurückgewiesen.
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