Polnischer Botschafter: Diskussion um deutsche Reparationen an Polen noch nicht abgeschlossen

50 Jahre nach dem Kniefall von BRD-Kanzler Willy Brandt in Warschau erinnert der polnische Botschafter in Berlin erneut an aus polnischer Sicht noch ausstehende Reparationen Deutschlands. Berechnungen der PiS-Regierung kommen auf eine Summe von 840 Milliarden Euro.

Einen Tag vor dem 50-jährigem Jubiläum des Kniefalls von Willy Brandt in Warschau 1970 erinnerte der polnische Botschafter in Berlin, Andrzej Przyłębski, an die aus polnischer Sicht noch offenen Reparationszahlungen Deutschlands.

"Die Diskussion über mögliche Reparationen hat eigentlich noch nicht begonnen. Es ist leider ein Problem in unseren Beziehungen, und es wäre gut, es einmal zu lösen. Wir warten auf Vorschläge."

Er würdigte zwar den Kniefall des damaligen Bundeskanzlers der BRD vor dem Denkmal des Warschauer Gettos als wichtigen Beitrag zur deutsch-polnischen Versöhnung. Allerdings müssten neben Entschuldigungen auch "harte organische Arbeit auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen" folgen.

Forderungen nach Reparationen wiederholt erhoben

Die Forderung nach Reparationszahlungen ist in den vergangenen Jahren von der nationalkonservativen PiS-Regierung (Prawo i Sprawiedliwość, dt. Recht und Gerechtigkeit) unter Präsident Andrzej Duda mehrfach erhoben worden. 2017 wurde eine Kommission des polnischen Parlamentes eingesetzt, die die Höhe der von Deutschland zu fordernden Reparationen festlegen soll. Bislang liegt kein Abschlussbericht vor. Die Summe von 840 Milliarden Euro wurde aber bereits 2019 medial diskutiert.

Damals hatte der Grünen-Politiker Manuel Sarrazin, Vorsitzender der deutsch-polnischen Parlamentariergruppe im Bundestag, den Vorschlag begrüßt. Man müsse Polen mit "Empathie und Entgegenkommen" antworten und könne als "Geste des guten Willens" Entschädigungen an Opfer und deren Nachkommen zahlen. Zudem solle Deutschland "die polnische Kultur ideell und finanziell unterstützen" und symbolische Entschädigungen an Orte leisten, an denen deutsche Kriegsverbrechen verübt haben. Diese Vorschläge wurden vom Grünen-Parteivorsitzenden Robert Habeck als "sehr richtig" bewertet.

Die Bundesregierung bewertete die Situation anders. Sie wies die polnischen Ansprüche zurück. Nach ihrer Sicht habe Polen 1953 die Reparationsansprüche aufgegeben und diesen Verzicht 1970 gegenüber Willy Brandt bestätigt. Auch 1990 bei der Vereinigung von BRD und DDR und den vorher vollzogenen Zwei-plus-Vier-Verhandlungen (BRD, DDR mit der Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich und den USA) habe Polen keine neuen Forderungen aufgestellt. Die Frage der Reparationen sei genauso geklärt wie die Oder-Neiße-Grenze.

Der polnische PiS-Politiker Arkadiusz Mularczyk fragte daraufhin provokant:

"Wollen wir uns als Polen mit einer fiktiven deutsch-polnischen Versöhnung übertölpeln lassen, oder unsere wirklichen Interessen vertreten?"

Historischer Hintergrund der Reparationen

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Frage der von Deutschland zu leistenden Reparationen für die begangenen Zerstörungen und Verbrechen zunächst im Potsdamer Abkommen geregelt. Deutschland wurde darin in eine östliche und eine westliche Reparationszone aufgeteilt. Gemäß Abschnitt IV über "Reparationen aus Deutschland" heißt es darin:

"Reparationsansprüche der UdSSR sollen durch Entnahmen aus der von der UdSSR besetzten Zone in Deutschland und durch angemessene deutsche Auslandsguthaben befriedigt werden. Die UdSSR wird die Reparationsansprüche Polens aus ihrem eigenen Anteil an den Reparationen befriedigen. Die Reparationsansprüche der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs und der anderen zu Reparationsforderungen berechtigten Länder werden aus den westlichen Zonen und den entsprechenden deutschen Auslandsguthaben befriedigt werden."

Aus der sowjetischen Besatzungszone und der späteren DDR flossen wirtschaftliche Werte in Milliardenhöhe als Reparationsleistungen an die Sowjetunion. Berechnungen gehen von einem Wert von bis zu 32 Milliarden US-Dollar aus (nach Weltmarkpreisen von 1938). Die Sowjetunion trat einen Anteil von 15 Prozent der für sie bestimmten Reparationsleistungen an Polen ab.

Am 15. August 1953 erklärte die Sowjetunion, dass aus ihrer Sicht "Deutschland bereits einen bedeutenden Teil seiner mit den Kriegsfolgen zusammenhängenden finanziellen und wirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllt" habe. Sie befreite die DDR daraufhin von noch ausstehenden Reparationsleistungen. In Bezug auf diese Beschlüsse erklärte die Volksrepublik Polen am 23. August 1953:

"Mit Rücksicht darauf, daß Deutschland seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Reparationen bereits in bedeutendem Maße nachgekommen ist und daß die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage Deutschlands im Interesse seiner friedliebenden Entwicklung liegt, hat die Regierung der Volksrepublik Polen den Beschluß gefaßt, mit Wirkung vom 1. Januar 1954 auf die Zahlung von Reparationen an Polen zu verzichten, um damit einen weiteren Beitrag zur Lösung der deutschen Frage im Geiste der Demokratie und des Friedens in Übereinstimmung mit den Interessen des polnischen Volkes und aller friedliebenden Völker zu leisten."

Stimmen aus der polnischen Opposition

Die erneuten Forderungen nach Reparationen werden von führenden Vertretern der polnischen Opposition zurückgewiesen. Der Europaabgeordnete und ehemalige Außenminister Radosław Sikorski hält die Forderungen für ein politisches Werkzeug der PiS:

"Teile der Regierungspartei und die nationalistische Presse in Polen machen viel Wind um Reparationen – obwohl die Sache aus rechtlicher Sicht erledigt ist."

Ähnlich äußerte sich auch die Europaabgeordnete Danuta Hübner. Aus ihrer Sicht wurde die "Reparationsfrage [...] von einigen radikalen Politikern aufgebracht", die aus innenpolitischen Interessen "antideutsche Vorurteile" verbreiten. Das Thema sei aber mittlerweile ein fester Diskurs in der polnischen Politik. Er dürfe aber nicht den Prozess der Versöhnung zwischen Deutschland und Polen gefährden.

Sikorski sagte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland: "Der Kniefall Brandts führte zur Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze und schließlich auch zu einem Prozess der Versöhnung."

Die Oder-Neiße-Grenze wurde völkerrechtlich bereits am 6. Juli 1950 mit dem Görlitzer Abkommen zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen fixiert. Von der Bundesrepublik Deutschland wurde sie am 14. November 1990 mit dem deutsch-polnischen Grenzvertrag anerkannt.

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