Vertreter des Europäischen Parlaments stimmten am Mittwoch für das Recht auf Reparatur elektronischer Geräte, um einen besseren Verbraucherschutz zu gewährleisten. Hersteller müssen darüber hinaus auch die Entwicklung und Einführung einer Kennzeichnungspflicht nachkommen, die dem Verbraucher klare, eindeutige und leicht verständliche Informationen über die geschätzte Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produkts bereitstellen. Der Beschluss wurde mit 395 Ja-Stimmen bei nur 94 Nein-Stimmen und 207 Enthaltungen angenommen.
Die EU-Kommission hatte Anfang dieses Jahres Pläne für neue Reparaturrechte für Telefone, Tablets und Laptops bis zum kommenden Jahr angekündigt. Die Abstimmung ist der jüngste Vorstoß, Geräte langlebiger zu machen und dadurch den Elektroschrott zu reduzieren. Jährlich sollen in der EU mehr als 4,5 Millionen Tonnen an ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten im Müll landen – mit steigender Tendenz. Dies entspricht rund neun Kilogramm pro Person. Langlebigere und reparaturfähige Geräte würden diese Zahl klar nach unten korrigieren.
Laut einer jüngst durchgeführten EU-Umfrage ziehen 77 Prozent der Befragten eine Reparatur der Entsorgung vor; 79 Prozent der Befragten sind wiederum der Meinung, dass Hersteller gesetzlich verpflichtet werden sollten, die Reparatur von Digitalgeräten oder den Austausch der Einzelteile zu erleichtern. Nach der Abstimmung des EU-Parlaments steht die EU-Kommission nun in der Pflicht, die Kennzeichnungsregelungen unionsweit umzusetzen. Abgeordnete des Parlaments zeigen sich bezüglich einer baldigen Umsetzung der neuen Regelung optimistisch.
Mit der Annahme dieses Berichts sendet das Europäische Parlament eine klare Botschaft: Eine harmonisierte obligatorische Kennzeichnung mit Angaben zur Haltbarkeit und die Bekämpfung des vorzeitigen Veraltens auf EU-Ebene sind der Weg in die Zukunft", sagte der französische EU-Abgeordnete David Cormand.
Auch Matthias Huisken, Direktor von iFixit Europe, einer auf Wikipedia basierenden Webseite, die zeigt, wie IT-Geräte und andere elektronische Produkte repariert werden, ist von dem Beschluss überzeugt.
Dies ist ein großer Sieg für die Verbraucher in ganz Europa. Dieses Votum wird eine Welle neuer Pro-Reparatur-Gesetzgebungen in Gang setzen, von Reparaturpunktzahlen im Einzelhandel bis zur Offenlegung der Langlebigkeit von Produkten.
Frankreich wird bereits ab Januar mit der Einführung von Reparaturkennzeichen für Smartphones, Laptops und andere elektronische Geräte beginnen. Österreich plant hingegen eine Steuersenkung auf Reparaturdienstleister und Subventionen für Verbraucherreparaturen.
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