Die Europäische Union (EU) hat weitere Sanktionen gegen Alexander Lukaschenko als Präsidenten von Belarus verhängt. Die EU machte Lukaschenko für "das brutale Vorgehen und die Unterdrückung" vor und nach den Präsidentschaftswahlen im Land verantwortlich. Die Strafmaßnahmen gegen den 66-Jährigen traten am Freitag mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Vertreter der EU-Staaten leiteten bereits am Mittwoch in Brüssel das entsprechende Beschlussverfahren ein. Mit der Strafmaßnahme, die unter anderem ein Einreiseverbot umfasst, will die EU noch einmal den Druck auf Lukaschenko erhöhen und "ein Zeichen der Solidarität mit den Bürgern in Weißrussland" setzen. In diesem Zusammenhang habe man in Brüssel Lukaschenko, dessen Sohn Wiktor sowie 13 Regierungsvertreter auf die schwarze Liste gesetzt. Alle seien mit Einreiseverbot und Kontensperrungen im Hoheitsgebiet der EU belegt worden, berichtete Bloomberg. Die Zahl der insgesamt betroffenen Personen wird damit nun 50 übersteigen.
Die neu in Kraft gesetzten Sanktionen sind bereits das zweite Paket von verschiedenen EU-Sanktionen gegen Weißrussland. Das erste Paket trat am 2. Oktober in Kraft – damals wurden 40 weißrussische Beamte in die Sanktionsliste aufgenommen. In Belarus gibt es seit der Präsidentenwahl am 9. August Proteste und Streiks gegen den wiedergewählten Präsidenten Lukaschenko.
Die US-Regierung forderte zudem am 5. November in einer Erklärung die belarussische Regierung auf, "freie und faire Wahlen" abzuhalten, die von "unabhängigen Beobachtern" überprüft werden sollten. Die Erklärung der US-Regierung wurde im Zusammenhang mit einem Bericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa über Weißrussland abgegeben. OSZE empfahl in ihrem Bericht, die "umstrittene Präsidentenwahl" in Belarus zu annullieren und unter "internationaler Beobachtung" zu wiederholen.
Die EU erkennt Lukaschenko nicht mehr als Präsidenten an und hat der Oppositionellen Swetlana Tichanowskaja und der Demokratiebewegung breite Unterstützung zugesichert. Weißrussische Behörden hatten im Oktober die frühere Präsidentschaftskandidatin Tichanowskaja wegen ihrer fortgesetzten Aufrufe zu einem gewaltsamen Machtumsturz zur Fahndung ausgeschrieben.
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