Polen steuert auf eine weitere Verschärfung seines bereits strengen Abtreibungsgesetzes zu. Das Verfassungsgericht in Warschau erklärte am Donnerstag auch Schwangerschaftsabbrüche, die aufgrund schwerer Fehlbildungen vorgenommen werden sollen, für verfassungswidrig. Damit fällt eine der letzten Ausnahmen vom generellen Abtreibungsverbot in dem streng katholisch geprägten Land. Nach Ansicht der Richter verstößt die bisherige Regelung gegen das in der Verfassung garantierte Recht auf Leben.
Julia Przylebska, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, gab bekannt, das Gericht habe dies mit einer Mehrheit der Senatsmitglieder entschieden. Zwei der 13 Richter gaben eine abweichende Meinung ab. Mehr als 100 Abgeordnete, überwiegend aus den Reihen der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), hatten sich mit ihrer Kritik an der Gesetzeslage an das höchste Gericht gewandt.
Im Jahr 2019 wurden in polnischen Krankenhäusern rund 1.100 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. In 97 Prozent der Fälle aufgrund des nun für rechtswidrig erklärten Paragrafen. Nach Vergewaltigungen sowie bei Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Frauen sind Schwangerschaftsabbrüche jedoch weiterhin erlaubt.
Frauenrechtsorganisationen kritisieren das Urteil. Die Zahl der illegalen Abtreibungen mit gefährlichen Methoden werde damit steigen, so die Auffassung. Krystyna Kacpura von der Organisation für Frauenrechte und Familienplanung sagte:
Es ist grausam und verstößt gegen Menschenrechte, wenn Frauen gezwungen werden, eine Schwangerschaft zu Ende zu führen, obwohl der Fötus schwer geschädigt ist.
Dies sei "institutionalisierte Gewalt des Staates gegen Frauen", so die Aktivistin.
Die Organisation geht davon aus, dass jedes Jahr 120.000 bis 150.000 polnische Frauen in Nachbarländer ausweichen, in denen es liberalere Gesetzgebungen gibt. In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn eine Beratung stattgefunden hat und eine dreitägige Bedenkfrist eingehalten wurde.
Auch Ärztegruppen protestierten gegen die Entscheidung des Gerichts. Sie setze das Leben und die Gesundheit schwangerer Frauen aufs Spiel, hieß es. Mehr als 900 Ärzte unterzeichneten vor dem Urteil einen entsprechenden Appell.
Die Opposition zweifelt an der Legitimität des Verfassungsgerichts. Die EU-Kommission hatte im Jahr 2017 gegen Polen ein Sanktionsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eingeleitet, da man den dortigen Rechtsstaat bedroht sieht. Die bisherige Abtreibungsgesetzgebung ging auf einen Kompromiss aus dem Jahr 1993 zurück, mit dem sich in einer Umfrage im Jahr 2019 die Hälfte der Polen zufrieden erklärte.
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(rt/dpa)