Armenien ruft Kriegszustand und Mobilmachung wegen Eskalation in Bergkarabach aus

Armenien hat am Sonntag wegen der jüngsten Eskalation im Bergkarabach-Konflikt mit Aserbaidschan den Kriegszustand ausgerufen und die allgemeine Mobilmachung angeordnet. Zuvor wurden die gleichen Maßnahmen in der nicht anerkannten Republik Bergkarabach getroffen.

Am Sonntagmorgen ist es in der Konfliktregion Bergkarabach im Südkaukasus erneut zu einer Eskalation zwischen den verfeindeten Ländern Aserbaidschan und Armenien gekommen. Beide Seiten berichteten von Gefechten an der Kontaktlinie in der international nicht anerkannten Republik Bergkarabach. Demnach wurden mehrere Ortschaften beschossen. Es gab Berichte von Todesopfern unter der Zivilbevölkerung und schweren Sachschäden an der zivilen Infrastruktur.

Vor diesem Hintergrund rief die armenische Regierung den Kriegszustand aus und ordnete die allgemeine Mobilmachung an. Das teilte Premierminister Nikol Paschinjan auf Facebook mit. Auf dem Platz der Republik in Jerewan versammelten sich daraufhin mehrere Freiwillige, die sich bereit erklärten, mit eigenen Autos ins Konfliktgebiet zu fahren.

Zuvor hatte der Präsident der nicht anerkannten Republik Bergkarabach, Araik Arutjunjan, die gleichen Maßnahmen getroffen. Die aserbaidschanischen Militärbehörden erklärten ihrerseits, eine Mobilmachung im Land sei nicht nötig, weil die Armee vollständig ausgerüstet sei. 

Das russische Außenministerium rief alle Konfliktseiten auf, die Kampfhandlungen unverzüglich einzustellen und mit Friedensgesprächen zu beginnen. Auch Österreich zeigte sich über die jüngste Entwicklung äußerst besorgt und rief alle Konfliktparteien auf, zum Dialog zurückzukehren. Der Sprecher des türkischen Präsidenten, İbrahim Kalın, schrieb seinerseits auf Twitter, dass Ankara Baku unterstütze und die jüngsten Handlungen Jerewans verurteile. Der Berater von Recep Tayyip Erdoğan warf Armenien vor, die Waffenruhe verletzt zu haben. Das Außenministerium in Ankara sagte, dass Aserbaidschan das Recht auf Selbstverteidigung habe, um sein Volk und seine territoriale Integrität zu schützen.

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