Weißrussland: Oberstes Gericht lehnt Klagen oppositioneller Kandidaten gegen Wahlergebnisse ab

Das Höchste Gericht Weißrusslands hat die Klage abgewiesen, die die oppositionelle Ex-Präsidentschaftskandidatin Swetlana Tichanowskaja gegen die Ergebnisse der Abstimmung eingereicht hatte. Die Entscheidung wurde am Dienstag auf der Webseite der Behörde veröffentlicht.

Demnach habe Tichanowskaja eine Berufung gegen den Beschluss der Zentralen Wahlkommission in Minsk vom 14. August durchsetzen wollen, die ihre Klage gegen die Präsidentenwahl am 9. August zurückgewiesen hatte, wie die Nachrichtenagentur RIA Nowosti mitteilte. In der Klage forderte die Politikerin die Wahlkommission auf, die Ergebnisse des Votums für ungültig zu erklären und wegen angeblicher Wahlmanipulationen ein Strafverfahren einzuleiten. Ähnliche Beschwerden legten auch zwei andere Ex-Präsidentschaftskandidaten, Anna Kanopazkaja und Andrei Dmitrijew, ein, die jedoch ebenfalls abgelehnt wurden.

Nun scheiterten alle drei Opponenten des Amtsinhabers Alexander Lukaschenko auch an der höchsten Justizbehörde des Landes. Tichanowskajas Einspruch wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die "Zentrale Wahlkommission keine Entscheidung darüber getroffen hat, die Präsidentschaftswahlen für ungültig zu erklären". Solche Forderungen lägen nicht im Kompetenzbereich des Gerichts, hieß es. Dasselbe betraf auch die Berufungen Kanopazkajas und Dmitrijews.

Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht ferner mit. Dennoch kündigten Tichanowskajas Rechtsanwälte bereits an, in Berufung gehen zu wollen.

Die massenhaften Protestdemonstrationen nach den Präsidentschaftswahlen am 9. August in Weißrussland sorgen bereits seit mehr als zwei Wochen für Chaos im ganzen Land. Nach den offiziellen Angaben der Zentralen Wahlkommission in Minsk gewann der amtierende Präsident Lukaschenko seine sechste Wahl mit 80,1 Prozent der Stimmen. Seine wichtigste Rivalin Tichanowskaja konnte demnach 10,12 Prozent der Stimmen auf sich vereinen. Die weißrussische Opposition erkennt das Wahlergebnis nicht an. Die Polizei ging gegen Protestler mit Tränengas, Gummigeschossen und Blendgranaten vor. Nach Angaben des Innenministeriums wurden in den ersten Tagen fast 7.000 Teilnehmer der nicht genehmigten Protestaktionen festgenommen. Hunderte Menschen, darunter 121 Sicherheitskräfte, erlitten dabei Verletzungen. Nach offiziellen Angaben starben inzwischen drei Menschen im Zusammenhang mit den Protestaktionen.

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