Ungarns Regierungschef Orbán gibt Corona-Sondervollmachten ab

Die Sondervollmachten des ungarischen Premiers Viktor Orbán gelten als umstritten. Von diesen machte er bisher wenig Gebrauch. Jetzt gibt er sie ab – allerdings nur teilweise, denn ein Teil der Vollmächte gehen in den kürzlich beschlossenen "Gesundheitsnotstand" über.

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hat mit Wirkung vom Donnerstag seine Sondervollmachten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie abgegeben. Mit einem Regierungserlass hob der rechtsnationale Politiker am Mittwoch kurz vor Mitternacht den coronabedingten Gefahrennotstand auf. Auf dessen Grundlage hatte ihn das Parlament Ende März  mit umfassenden und Sondervollmachten ausgestattet, die ursprünglich zeitlich unbefristet waren. Diese waren international stark kritisiert worden.

In einem weiteren Erlass verhängte der ungarische Regierungschef den Gesundheitsnotstand, der nunmehr an die Stelle des Gefahrennotstands tritt. Dieser erlaubt es ihm, einen Teil der Vollmachten weiter auszuüben.

Den Gesundheitsnotstand definieren Gesetze, die das Parlament am vergangenen Dienstag im Zusammenhang mit der Aufhebung von Orbáns Sondervollmachten beschlossen hat. Er gilt für ein halbes Jahr, die Regierung kann ihn verlängern. Weder für seine Verhängung noch für seine Verlängerung bedarf es der Zustimmung des Parlaments. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, aber auch die Politiker der Grünen im Europaparlament kritisieren, dass sich Orbán damit weiterhin die Möglichkeit fürs Durchregieren auf dem Verordnungswege gesichert hat.

Damit hält er die Europäische Union zum Narren", beschwerte sich der Abgeordnete Daniel Freund in der taz.

Die ungarische Regierung fühlt sich hingegen einer "internationalen Desinformationskampagne" ausgesetzt. Laut der Justizministerin Judit Varga sei es gelungen, "effektive Maßnahmen zu ergreifen" und "Tausende Leben" zu retten.

Ungarns Botschafter in Wien legte Ende Mai in einem Brief den deutschen und österreichischen Journalisten nahe, sich wegen der "unfairen Berichterstattung" über das Corona-Notstandsregime zu entschuldigen. Der ungarische Premier hält sich zugute, die umstrittenen Vollmachten nicht ausgeschöpft zu haben. Die Deutsche Presse-Agentur schreibt am Donnerstag von deren "zurückhaltenden Gebrauch".

Seine in der Nacht zum Donnerstag im Ungarischen Amtsblatt erschienenen Erlasse regeln den weiteren Umgang mit der Pandemie. So gilt eine auf drei Monate befristete sogenannte Pandemiebereitschaft. Es besteht weiterhin eine Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften. 

In den Innenräumen von Gaststätten muss sich das Personal mit einer Maske schützen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern bleiben weiterhin verboten. Die bisherige Regelung, die die Einkaufszeiten für Senioren festsetzte, entfällt hingegen. Menschen über 65 Jahre waren diese in der Zeit zwischen 9 und 12 Uhr vorbehalten.

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(rt/dpa)