Ab dem 16. März durfte die Bevölkerung nur zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Arzt oder für Spaziergänge die Wohnung verlassen. Damit sollte die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus eingedämmt werden. Nun erklärte ein Gericht in Prag einen Großteil der Corona-Maßnahmen für rechtswidrig.
Konkret handelt es sich um die Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung sowie die Schließung des Einzelhandels. Die Maßnahmen hätten als Notstandsgesetze verabschiedet werden müssen, nicht als außerordentliche Verordnungen des Gesundheitsministeriums, entschieden die Richter.
"Wir respektieren dieses Urteil", sagte der tschechische Gesundheitsminister Adam Vojtěch am späten Donnerstagabend in Prag. Aufgehoben wird auch das Ausreiseverbot für tschechische Bürger. Nach der Rückkehr müssen sie einen negativen Test auf das Coronavirus vorlegen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Ab dem 27. April werden Hochschulen, Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 2.500 Quadratmetern, Fitnesscenter und Bibliotheken wieder geöffnet. Einkaufszentren und Friseure werden voraussichtlich am 11. Mai den Betrieb aufnehmen, Restaurants und Hotels am 25. Mai.
Das Kabinett beschloss zudem Erleichterungen für tschechische Berufspendler, die in Deutschland oder Österreich arbeiten. Sie dürfen ab sofort täglich die Grenze überqueren, wenn sie alle 14 Tage einen aktuellen Test auf das Coronavirus vorlegen.
In Tschechien gab es bis Freitag 7.188 bestätigte Coronavirus-Infektionen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurden 213 Todesfälle mit der Viruserkrankung in Verbindung gebracht.
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