Das Münchner Oberlandesgericht hat heute zwei IS-Anhänger zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Angeklagte Twana H. S. erhielt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, seine frühere Partnerin Asia R. A. wurde zu neuneinhalb Jahren Haft (Jugendstrafe) verurteilt. Das Gericht erkannte nach einem anderthalb Jahre andauernden Prozess die beiden Angeklagten für schuldig, zwei jesidische Mädchen versklavt, misshandelt und sexuell missbraucht zu haben.
Der IS-Mann Twana H. S. war bereits in einem früheren Verfahren im Jahr 2019 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden.
Nun sprach das Münchner Gericht das Ex-Ehepaar auch in diesem Fall für schuldig. Die beiden IS-Anhänger waren im April 2024 in Bayern festgenommen worden. Die darauffolgende Anklage der Bundesanwaltschaft lautete unter anderem auf Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern beziehungsweise Beihilfe dazu.
Die den nunmehr Verurteilten zu Last gelegten Taten geschahen in den Jahren 2015 bis 2017 im Irak und in Syrien. Twana H. S. und seine damalige Frau hielten sich damals im Herrschaftsgebiet des Islamischen Staates auf. Die Terrororganisation IS beging in diesen Jahren einen Völkermord an den Jesiden, einer nicht-islamischen religiösen Minderheit im Vorderen Orient. Die IS-Kämpfer ermordeten die jesidischen Männer, derer sie habhaft werden konnten, und verschleppten Tausende jesidischer Frauen und Mädchen in die Sklaverei.
Auch Twana H. S. und Asia R. A. haben sich nach Ansicht des Gerichts an diesen Untaten beteiligt. Der Mann hatte auf dem Basar erst eine fünfjährige Jesidin als "Brautgabe" für seine Frau erworben, später kam noch eine Zwölfjährige als jesidische Sklavin dazu. Beide Mädchen befanden sich jahrelang in der Gewalt der beiden IS-Anhänger, die sie religiös zu Musliminnen umerzogen. Die Kinder mussten dem Paar den Haushalt führen und die Tochter der beiden versorgen.
Aber nicht nur das: Das Ehepaar schlug die beiden Mädchen, misshandelte sie mit Besenstielen und heißem Wasser, ließ sie hungern und Twana H. S. vergewaltigte seine kindlichen jesidischen Sklavinnen. Asia R. A. soll nach Ansicht der Anklage ein Zimmer für den sexuellen Missbrauch vorbereitet und eines der Mädchen dafür geschminkt haben.
Auch als die beiden IS-Anhänger nach Deutschland zurückreisen wollten, ließen sie ihre Opfer nicht frei, sondern verkauften sie an andere IS-Terroristen weiter. Das ältere der beiden Mädchen konnte von ihrer Familie später freigekauft werden, die mittlerweile junge Frau leidet bis heute unter den ihr zugefügten Verbrechen.
Während die Angeklagte ihr Bedauern über die ihr vorgeworfenen Taten zum Ausdruck brachte, äußerte sich ihr Ex-Mann nicht zu den Vorwürfen. Wie Bild berichtet, argumentierte Asia R. A.s Verteidiger damit, dass die Anklagte selbst zwangsverheiratet worden sei und nie etwas mit dem IS zu tun gehabt habe. Dieser Argumentation folgte das Münchner Oberlandesgericht offenbar nicht. Es schloss sich vielmehr den wesentlichen Punkten der Anklage an.
Der Nachrichtenagentur AFP zufolge erklärte der Vorsitzende Richter Philipp Stoll, in dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Indes habe das Gericht das Paar nicht stellvertretend für den IS verurteilt, sondern aufgrund seiner eigenen Taten. Bereits vor dem Urteilsspruch hatte die Vertreterin des Generalbundesanwalts angesichts der Untaten des Paares von "monströser Gewalt" gesprochen, die so fern jeglicher Menschlichkeit liege, "dass sie unwirklich erscheint."
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