Türkische Anwälte klagen Netanjahu des Völkermordes an

Laut einer Mitteilung des Anwalts der türkischen Regierungspartei hat er am Dienstag vor dem Internationalen Strafgerichtshof Klage gegen Benjamin Netanjahu eingereicht. Darin wird dieser des Völkermordes im Gazastreifen beschuldigt. Die Klage wird aber erst vom Justizministerium in Ankara geprüft.

In Ankara liegt eine von führenden Juristen des Landes vorbereitete Forderung an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) vor, den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu des Völkermordes im Gazastreifen zu beschuldigen und anzuklagen. Einer der Autoren, ein Anwalt der regierenden türkischen Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung, Metin Külünk, sprach in einer Nachricht auf der sozialen Plattform X, ehemals Twitter, gar von einer Klageschrift, was juristisch jedoch unzutreffend ist. Külünk schrieb am Dienstag:

"Heute haben wir, stellvertretend für das Gewissen der Bürger der Republik Türkei, beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Klage gegen den Hitler des 21. Jahrhunderts, den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu, eingereicht, der für den von ihm im Gazastreifen begangenen Völkermord und alle Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht gestellt werden muss."

Der Anwalt veröffentlichte auch die erste Seite der "Klage" und gab an, dass er sie zusammen mit zwei Kollegen über das türkische Justizministerium eingereicht hat, das das 23-seitige Dokument an den IStGH schicken wird.

Im Text wird die Staatsanwaltschaft des Gerichts aufgefordert, Beweise für Netanjahus Verbrechen gegen das palästinensische Volk zu sammeln, um dann ein Strafverfahren gegen den Ministerpräsidenten und andere Täter einzuleiten. Die Anwälte behaupten, dass der Politiker im Gazastreifen "vor den Augen der Welt" Waffen einsetzt, die nach internationalen Konventionen verboten sind.

Inzwischen hat einer der Autoren die Darstellung Külünks korrigiert. Die "Klage einer Gruppe türkischer Bürger" gegen Netanjahu sei noch nicht beim IStGH eingereicht worden. Sie werde erst vom türkischen Justizministerium geprüft, sagte Rechtsanwalt Burak Bekiroğlu, einer der Initiatoren, am Dienstagabend der Nachrichtenagentur TASS:

"Wir haben unsere Petition an das Büro für internationale Antikorruptionsgesetze der Istanbuler Staatsanwaltschaft weitergeleitet, damit sie an den IStGH weitergeleitet werden kann. Heute hat dieses Büro unsere Petition über das elektronische System UYAP an die Hauptdirektion für Außenbeziehungen des Justizministeriums weitergeleitet. Und es wird die physische Kopie unserer Klage an den IStGH schicken. Der Antrag wird den IStGH spätestens in der nächsten Woche erreichen."

Die Türkei hat jedoch das Römische Statut nicht unterzeichnet und kann daher vor dem IStGH offiziell keine Klagen erheben. Der Zeitung Hürriyet zufolge kann Ankara zwar nicht direkt einen Antrag auf Einrichtung eines Tribunals beim Gerichtshof stellen, aber es kann die Staatsanwaltschaft über Regierungsstrukturen oder Nichtregierungsorganisationen über Verbrechen "informieren".

Wie der Präsident der Republik Recep Tayyip Erdoğan betonte, arbeitet Ankara daran, Israel zum Kriegsverbrecher zu erklären. Am vergangenen Samstag sagte er, dass die Türkei Israels Ministerpräsidenten Netanjahu nicht mehr als Gesprächspartner betrachtet, aber der Geheimdienstchef des Landes unterhält Kontakte zu Tel Aviv.

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