Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat den Weg für Ermittlungsverfahren zu möglichen Kriegsverbrechen in den Palästinensergebieten freigemacht. Am Freitag urteilte das Gericht in Den Haag, dass es auch für die von Israel seit dem Jahr 1967 besetzten und kontrollierten Gebiete, darunter das Westjordanland, Ostjerusalem und den Gazastreifen, zuständig sei. Die Richter unterstrichen zwar, dass mit dieser Entscheidung keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der Grenzen gemacht werde. Trotzdem wären damit auch Verfahren gegen israelische Offiziere möglich. Potenzielle Ermittlungsverfahren könnten sich allerdings sowohl gegen israelische Staatsbürger als auch gegen Palästinenser richten.
Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu kritisierte den Beschluss. Wie sein Büro am Freitag mitteilte, habe das Gericht ein weiteres Mal bewiesen, dass der IStGH eine politische und keine juristische Einrichtung sei. Das Gericht ignoriere die wahren Kriegsverbrechen. Mit der Entscheidung habe das Gericht das Recht von Demokratien verletzt, sich gegen Terrorismus zu wehren. Die Palästinenser begrüßten dagegen den Gerichtsbeschluss.
Israel erkennt den IStGH nicht an. Palästina ist dagegen seit dem Jahr 2015 ein Vertragsstaat der Einrichtung. Israel eroberte während Sechstagekrieges im Jahr 1967 unter anderem das Westjordanland, Ostjerusalem und die Golanhöhen. Die UN stufen die Gebiete als besetzt ein. Die Palästinenser fordern ihre Gebiete für einen eigenen Staat mit Ostjerusalem als Hauptstadt.
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