Berichten zufolge wurde der Mann gegen 8:30 Uhr am Montag geimpft. Er blieb noch kurz im Krankenhaus – um sicherzustellen, dass er keine Nebenwirkungen hatte – und verließ dann die Klinik. Mit welchem Impstoff der Betroffene geimpft wurde, wird nicht erwähnt. Der Mann lebte in der Stadt Bet She'an im Norden des Landes und hatte nach Angaben des Gesundheitsministeriums an Herzkrankheiten sowie einer Krebserkrankung gelitten. Er soll in der Vergangenheit mehrere Herzinfarkte gehabt haben.
Vorläufige Untersuchungen zeigten keinen Zusammenhang zwischen dem Vakzin und dem Ableben des Mannes, sagte Chezy Levy, Generaldirektor des Gesundheitsministeriums. Die Todesursache werde jedoch weiterhin ermittelt. Levy sprach den Angehörigen des Mannes sein Beileid aus.
Der österreichische Biologe und Buchautor Clemens G. Arvay schrieb in diesem Zusammenhang auf Facebook: "Der 75-Jährige ist natürlich, wie schon von Wieler vom RKI antizipiert, MIT der Impfung, die er wenige Stunden zuvor erhalten hat, verstorben (...) Umso entlarvender, dass weiterhin jeder, der einen Monat zuvor positiv getestet wurde, AN Corona stirbt."
Die Impfkampagne in Israel startete am 20. Dezember. Premierminister Benjamin Netanjahu und Gesundheitsminister Juli-Joel Edelstein waren die ersten, die die Impfdosen vor laufenden Kameras erhielten. In den vergangenen zehn Tagen sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums bereits rund eine halbe Million Israelis gegen das Coronavirus geimpft worden – allein 115.000 davon am Montag.
Israel hat das Ziel, so schnell wie möglich seine Risikogruppen zu impfen und dann die Wirtschaft wieder zu öffnen. Von Mitte Januar an sollen für Geimpfte, die zwei Dosen erhalten haben, grüne Pässe ausgestellt werden, die ihnen verschiedene Freiheiten gewähren. Dazu gehört etwa die Befreiung von der Quarantänepflicht für Staatsbürger bei der Einreise nach Israel. Für Ausländer gelten in Israel gegenwärtig noch strikte Einreisebeschränkungen.
In dem Mittelmeerland traten angesichts steigender Infektionszahlen bereits zum dritten Mal harte Beschränkungen in Kraft. Während des Teil-Lockdowns ist es unter anderem verboten, sich bei Menschen aufzuhalten, die nicht zur Kernfamilie gehören. Es gilt ein Versammlungsverbot für mehr als zehn Personen in geschlossenen Räumen und 20 Personen im Freien. Die Menschen dürfen sich nur noch in Ausnahmefällen mehr als 1.000 Meter von ihren Wohnorten entfernen. Verstöße sollen mit Bußgeldern von umgerechnet rund 130 Euro geahndet werden.
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