Offiziell befinden sich die USA und der Iran nicht einem Kriegszustand. Die Ermordung eines hochrangigen Vertreters der iranischen Streitkräfte wie Soleimani durch eine offizielle Operation der US-Streitkräfte kommt daher einer Kriegserklärung gleich.
Aus diesem Grund steuerten beide Länder auch auf einen unmittelbaren militärischen Waffengang zu, der am Ende möglicherweise nur durch den tragischen Abschuss eines ukrainischen Passagierflugzeugs in der Nähe des Teheraner Imam-Chomeini-Flughafens in den frühen Morgenstunden des 8. Januar verhindert werden konnte. Dabei haben 176 unschuldige Menschen ihr Leben verloren. Nur kurz zuvor feuerte der Iran mehrere ballistische Raketen auf zwei US-Stützpunkte im Irak ab, mindestens 110 US-Soldaten erlitten dabei Schädel-Hirn-Traumata.
Wie der iranische Generalstaatsanwalt Ali Alqasimehr am Montag mitteilte, habe man bei der Aufarbeitung des Mordes an Soleimani 36 Personen ermitteln können, die an der Planung des Anschlags beteiligt gewesen sein sollen. Darunter sollen Politiker und Militärangehörige mehrerer Länder angehören, allen voran aber US-Präsident Donald Trump.
Alqasimehr zufolge sei gegen sie alle Anklage erhoben und ein Haftbefehl ausgestellt worden, um sie in Teheran vor Gericht zu bringen. Ihnen wird Mord, Anstiftung zum Mord und Terrorismus vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft habe deswegen auch Interpol eingeschaltet. Trump wolle man nach seiner aktiven Amtszeit vor Gericht bringen, hieß es dazu weiter.
Sobald Interpol eine sogenannte "Rote Ausschreibung" ausstellt, ersucht sie damit bei den Behörden der Mitgliedsstaaten die Festnahme der betreffenden Person, mit dem Ziel, sie an das antragstellende Land auszuliefern, sofern Auslieferungsabkommen zwischen den betreffenden Ländern existieren.
Allerdings gab ein Interpol-Sprecher auf Anfrage der russischen Nachrichtenagentur Sputnik am Montagabend bekannt, dass man einen iranischen Antrag zur Verhaftung von Donald Trump nicht berücksichtigen werde.
Gemäß Artikel 3 der Interpol-Statuten ist es 'für die Organisation strikt verboten, irgendwelche Interventionen oder Aktivitäten zu unternehmen, die von politischen, militärischen, religiösen oder rassistischen Charakter sind.' Wenn deshalb solche Anfragen an das Generalsekretariat gesandt werden (...), wird Interpol Anfragen solcher Art nicht berücksichtigen.
Der US-Sonderbeauftragte für den Iran, Brian Hook, nannte diesen Vorstoß deshalb ein "Propagandamanöver". In der Tat stellt sich die Frage, was Teheran mit der Aktion bezweckt. Selbst wenn Interpol eine Rote Ausschreibung gegen irgendeinen der 36 angeklagten Personen ausstellen würde, wäre es mehr als zweifelhaft, dass diese Staaten ihre Militärs und Politiker verhaften ließen und sie darüber hinaus an den Iran ausliefern würden.
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