Die sogenannte Wahlrechtsreform der ehemaligen Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte zum Ziel gehabt, dass der kommende Bundestag von der Anzahl der Abgeordneten her erheblich verkleinert wird. Die Regelung sieht dabei vor, dass jeweilige Parteikandidaten eines Wahlkreises mit schlechterem Ergebnis trotz eines Sieges nicht in Berlin tätig werden. Betroffen ist von der Regelung die CDU-Politikerin Petra Nicolaisen, die gegen den selbsternannten "Bündniskanzler" in Schleswig-Holstein knapp gewann. Dieser erhält wiederum einen sicheren Platz durch die Nominierung auf der grünen Landesliste.
Laut Informationen des NDR hat die CDU-Politikerin Petra Nicolaisen im Bundesland Schleswig-Holstein, Wahlkreis Schleswig-Flensburg, mit 26,5 Prozent der Erststimmen und rund vier Prozentpunkten Vorsprung vor Robert Habeck (22,6 Prozent) von den Grünen gewonnen. Ihr Problem lautet nun, dass sie weniger Differenz zum Zweitplatzierten präsentiert, als die anderen Wahlkreissieger ihrer Partei in dem Bundesland. Die Konsequenz lautet daher in einem Spiegel-Artikel zum Interview mit der CDU-Politikerin:
"Die CDU hat neun Wahlkreise in Schleswig-Holstein gewonnen, nach dem Zweitstimmenergebnis stehen ihr aber nur acht Sitze zu."
Leidtragende dieser Regelung ist Nicolaisen. Zu dieser Realität befragt, gibt sie dem Spiegel zu Protokoll (Bezahlschranke):
"Das fühlt sich nicht gut an. Es ist einfach ungerecht und für mich auch unfassbar. Bislang zog ein Kandidat oder eine Kandidatin mit den meisten Erststimmen sicher in den Bundestag ein. Davon gingen auch die Wählerinnen und Wähler aus, so haben wir es auch an den Wahlständen immer zu hören bekommen."
Laut ersten Rückmeldungen aus ihrem Wahlkreis, herrsche bei den Wählern "Unverständnis". Nicolaisen müsse daher den Unterstützern erklären, dass "das Problem darin liegt, dass die zu Ende gegangene Koalition aus SPD, Grünen und FDP das Wahlrecht geändert hat." Die CDU-Politikerin moniert im Interview:
"Es ist gefühlt undemokratisch."
Das Problem zum wichtigen Gesamtverständnis der neuen Regelungen lautet für die Bürger demnach:
"Im Wahlkampf bin ich hier zu Fuß 144 Kilometer von Tür zu Tür gegangen und ich musste immer wieder erklären, dass Wahlkreisgewinner nur noch dann ins Parlament einziehen, wenn ihre Partei auch genügend Zweitstimmen erzielt. Die meisten wussten es nicht."
Für Nicolaisen ist nunmehr bittere Realität, dass neben Habeck, der einen sicheren Listenplatz seiner Partei innehatte, auch der Konkurrent vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) in Berlin arbeiten wird, da der SSW als Partei der dänischen Minderheit von der Fünfprozenthürde befreit ist.
Im neuen Wahlrecht wurden zuvor die Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft und die Zahl der Abgeordneten auf 630, ehemals 736, festgeschrieben. Laut Auswertung der Bundeswahlleiterin werden nach dem 23. Februar trotz Gewinnsituation von den Unionsparteien "18 Wahlkreisgewinner nicht ins Parlament einziehen, davon 15 von der CDU und drei von der CSU. Zudem kommen vier AfD- und ein SPD-Sieger nicht zum Zug", so der Spiegel zusammenfassend.
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