In Usbekistan ist am Mittwoch ein Nikab-Verbot in Kraft getreten. Frauen ist es nunmehr verboten, in der Öffentlichkeit ihr Gesicht zu verhüllen, bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Das zugrundeliegende Gesetz wurde vom usbekischen Parlament bereits im September verabschiedet. Der Schritt wurde damit begründet, dass die angenommenen Änderungen auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung abzielen und ähnliche Gesetze bereits in Indien, Indonesien, Kasachstan, Marokko und einigen europäischen Ländern bestehen.
Der Präsident Usbekistans, Schawkat Mirsijojew, hat die entsprechenden Änderungen des Strafgesetzbuchs und des Ordnungswidrigkeitenkodex am Dienstag unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt. Außer dem Verhüllen des Gesichts wurden auch andere Handlungen, die mit einer radikalen Auffassung des Islam in Verbindung stehen, unter Strafe oder Geldbuße gestellt.
Der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen mit einer Gesichtsverhüllung, die eine Identifizierung der Person nicht zulässt (zum Beispiel einem Nikab), wird künftig mit einer Geldbuße von 10 bis 15 BRV (Basisberechnungseinheit, die 330.000 Soum oder 27 US-Dollar entspricht) geahndet. Ausgenommen sind Fälle, in denen das Gesicht aus medizinischen Gründen bedeckt ist, oder spezielle Kopfbedeckungen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit, aus beruflichen Gründen oder bei sportlichen und kulturellen Veranstaltungen sowie in anderen gesetzlich zulässigen Fällen getragen werden.
Nach dieser abstrakten Formulierung ist somit auch das Tragen einer Burka in Usbekistan künftig verboten.
Auch die Propagierung des ehelichen Zusammenlebens eines Mannes mit zwei oder mehr Frauen, die Verbreitung einschlägiger Ansichten, Ideen oder Appelle sowie die Ermutigung zu solchen Handlungen wird in Usbekistan künftig mit einer Geldstrafe von 15 bis 30 BRV oder mit Verwaltungsarrest von bis zu 15 Tagen bestraft.
Eine ähnliche Strafe wird für die Durchführung einer religiösen Hochzeitszeremonie (nikoh) zwischen Personen verhängt, deren Ehe nicht gesetzlich registriert ist, einschließlich einer Person, die noch nicht volljährig ist.
Das Propagieren der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, einschließlich der öffentlichen Leugnung der Gleichheit von Frauen und Männern, die Verbreitung entsprechender Ansichten, Ideen oder Appelle sowie die öffentliche Rechtfertigung und (oder) Ermutigung zu einem solchen Verhalten wird mit einer Geldstrafe von 10 bis 20 BRV geahndet.
Auch in Kasachstan wird ein Verbot des öffentlichen Tragens von Hidschabs und Niqabs derzeit geprüft. Das bestätigte die Leiterin des Ministeriums für Kultur und Information Kasachstans, Aida Balajewa, auf Anfrage der Nachrichtenagentur TASS.
"Wir werden diese Normen auf jeden Fall prüfen und vorschlagen. Zumindest an öffentlichen Orten. Ich sehe, dass dies bereits auf der ganzen Welt praktiziert wird, da es sich um eine Frage der nationalen Sicherheit handelt",
sagte Balajewa und erklärte, dass die Verhüllung des Gesichts die Identifizierung einer Person verhindert.
Balajewa betonte, dass das Thema im Dialog mit der Gesellschaft geprüft werde und das Kulturministerium der Republik die Arbeit zur Verschärfung der gesetzlichen Normen in dieser Richtung verstärken wird.
Der Niqab oder Nikab ist ein vor allem von muslimischen Frauen getragener Gesichtsschleier. Seine religiöse Bedeutung ist umstritten, von gemäßigten Gelehrten wird er abgelehnt. Bei Kasachstan, Kirgisistan und Usbekistan handelt es sich um Länder mit einer islamischen Mehrheitsreligion, aber seit Sowjetzeiten starken laizistischen Traditionen. Das Tragen von Nikabs und Burkas kommt dort erst in letzter Zeit vermehrt vor und wird von den weltlich orientierten Teilen der Gesellschaften mit Sorge gesehen.
In Russland ist das Tragen des Nikab derzeit erlaubt. Angesichts des Vorpreschens der zentralasiatischen Länder in dieser Frage und eines Vorfalls vor einiger Zeit, bei dem sich Fahrgäste der Moskauer Metro über eine vollverschleierte Frau im Zug beschwerten, nimmt die Debatte darüber auch hier wieder Fahrt auf.
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