In Japan hält man an der Todesstrafe durch Erhängen bei schwerem Mord fest. Das japanische Justizministerium teilte am Dienstag mit, dass drei Häftlinge aus der Todeszelle hingerichtet worden seien. Es handelt sich dabei um die ersten Hinrichtungen unter der Regierung des japanischen Ministerpräsidenten Fumio Kishida.
Hingerichtet wurden den Angaben zufolge ein 65 Jahre alter Mann namens Yasutaka F., der im Jahr 2004 sieben Verwandte ermordete, der 54 Jahre alte Tomoaki T. und der 44-Jährige Mistunori O., die für die Ermordung zweier Angestellter in Pachinko-Spielhallen (japanisches Glücksspiel) verantwortlich waren. Im Falle von Yasutaka F. war eine Berufung abgelehnt und das Urteil im Juni 2015 für rechtskräftig erklärt worden. Die meisten Todesstrafen werden in Japan bei Mehrfachmord verhängt. In einzelnen Fällen auch bei einem einzigen Mord, wenn Folter und übermäßige Brutalität oder Entführung dabei eine Rolle spielten.
Tomoaki T. und Mistunori O. waren vom Bezirksgericht Saitama zum Tode verurteilt worden. Die Urteile wurden 2005 und 2009 rechtskräftig. Die Häftlinge in den japanischen Todeszellen werden nur wenige Stunden vor der Urteilsvollstreckung über ihre Hinrichtung informiert.
Für den stellvertretenden Kabinettschef Seiji Kihara komme man mit dem Erhalt der Todesstrafe in Japan dem Wunsch der Bevölkerung nach:
"Viele Japaner sind der Meinung, dass die Todesstrafe im Falle extrem bösartiger Verbrechen unvermeidbar ist."
Die letzte Hinrichtung war Ende Dezember 2019 an einem Chinesen vollstreckt worden, der wegen der Ermordung einer vierköpfigen Familie im Jahr 2003 in der Präfektur Fukuoka in der Todeszelle saß. In jenem Jahr wurden insgesamt drei Häftlinge, und im Jahr 2018 sogar 15 Menschen hingerichtet – darunter 13 Mitglieder der Aum-Sekte, die an dem Sarin-Gas-Anschlag in der Tokioter U-Bahn im Jahr 1995 beteiligt waren.
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