Am Mittwoch stimmten die Abgeordneten im pakistanischen Parlament für die Änderungen der bestehenden Gesetzgebung, die eine schnelle Verurteilung und härtere Strafen für Vergewaltiger ermöglichen. Sie sehen die Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe für Gruppenvergewaltigungen sowie eine chemische Kastration für Wiederholungstäter vor. Letztere soll laut den neuen Bestimmungen jedenfalls mit Zustimmung des Verurteilten erfolgen.
Die chemische Kastration wird in dem Gesetz als ein Verfahren beschrieben, bei dem "eine Person durch die Verabreichung von Medikamenten für eine vom Gericht festgelegte Zeit ihres Lebens unfähig gemacht wird, Geschlechtsverkehr zu haben". Es ist geplant, landesweit Sondertribunale einzurichten, um sicherzustellen, dass Urteile in Fällen sexueller Übergriffe "zügig, vorzugsweise innerhalb von vier Monaten" gefällt werden. Wenn eine chemische Kastration als Strafe verhängt wird, soll sie laut der neuen Gesetzgebung "von einer notifizierten medizinischen Kommission durchgeführt werden".
Mushtaq Ahmed, ein Senator der religiösen Partei Jamaat-e-Islami, hatte den Gesetzentwurf zuvor als unislamisch bezeichnet. Er argumentierte, dass in der Scharia die chemische Kastration nicht erwähnt wird und Vergewaltiger öffentlich gehängt werden sollen.
Mit dem Einsatz von Medikamenten zur Hemmung des Sexualtriebs von Sexualstraftätern schließt sich Pakistan Südkorea, Polen, Tschechien und einigen US-Bundesstaaten an, in denen die chemische Kastration gegenwärtig vollzogen wird.
Die Maßnahme wurde vor einem Jahr als Reaktion auf den großen öffentlichen Aufschrei des Entsetzens über die landesweite Zunahme von Vergewaltigungen von Frauen und Kindern von Staatspräsident Arif Alvi vorgelegt. Damals kritisierte die internationale Menschenrechtsorganisation Amnesty International die chemische Kastration als eine "grausame und unmenschliche" Behandlungsmethode und riet Islamabad, sich stattdessen auf die Reform seines mangelhaften Justizsystems zu konzentrieren und den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Wie die lokale Nichtregierungsorganisation War Against Rape der Nachrichtenagentur Reuters vergangenes Jahr mitgeteilt hatte, führen weniger als drei Prozent der Strafverfolgungen wegen sexueller Übergriffe oder Vergewaltigungen in Pakistan zu einer Verurteilung.
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