Indonesische Armee schafft Jungfräulichkeitstest für Rekrutinnen ab

Die umstrittenen Jungfräulichkeitstest in der indonesischen Armee gehören der Vergangenheit an. Künftige Gesundheitstests sollen sich nach einer Anweisung des Kommandos auf die physische Tauglichkeit der Rekrutinnen beschränken. Human Rights Watch lobt den Beschluss.

Andika Perkasa, Stabschef der indonesischen Armee, hat im Juli eine neue Anweisung für die Gesundheitschecks für Rekruten verkündet. Demnach soll die medizinische Musterung für Frauen der für Männer ähnlich sein und sich auf die physische Wehrtauglichkeit des jeweiligen Kandidaten beschränken. Auf diese Weise werden durch die neue Regelung die umstrittenen Jungfräulichkeitstests für unverheiratete Rekrutinnen aufgehoben.

Auf einer Telekonferenz mit den regionalen Kommandeuren sagte Perkasa, dass die Gesundheitschecks nicht "über die Zwecke der Rekrutierung hinausgehen" sollen. Gleichzeitig wurde betont, dass die Tests, bei denen die Unversehrtheit des Hymens geprüft werden soll, auch für künftige Frauen der indonesischen Militärs nicht mehr obligatorisch seien. Der General wurde auf der offiziellen Webseite der indonesischen Streitkräfte mit den Worten zitiert:

"Sie sind erwachsen. Wenn sie heiraten wollen, sind wir uns sicher, dass unsere Soldaten reif genug sind, um zu entscheiden, was sie tun sollen und was nicht."

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) lobte die neue Anweisung des Armeegenerals. Nun sollten Kommandeure vor Ort der Regelung folgen und den unwissenschaftlichen und rechtsverletzenden Charakter der Jungfräulichkeitstests anerkennen. Dem Beispiel des Armeekommandos sollten nun auch die Marine und die Luftwaffe folgen. Die HRW hatte diese Praxis bei den indonesischen Sicherheitsbehörden erstmals im Jahr 2014 als Verletzung der Menschenrechte verurteilt. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation haben die Jungfräulichkeitstests keine wissenschaftliche Grundlage.

Mehr zum Thema - Dura Scharia, sed Scharia: Religionsgelehrter erhält 28 Stockhiebe gemäß eigener Gesetzesvorlagen