von Maria Müller
Im Mittelpunkt des Urteils des Londoner Gerichts "Commerce Court" über das venezolanische Gold steht die politisch-juristische Doktrin der "Einen Stimme". Dieses Relikt aus vordemokratischen Zeiten überwog alle anderen Fragen, die in diesem Prozess ergänzend behandelt werden sollten. Richter Nigel Teare deklarierte sie als zweitrangig und untersuchte sie erst gar nicht. Die Norm gilt explizit für alle britischen Gerichte – was ein Berufungsverfahren sinnlos machen dürfte.
Die Doktrin der "Einen Stimme"
Richter Teare erklärte die Doktrin wie folgt:
"Es ist das Vorrecht der Krone, über die Regierung Ihrer Majestät Anerkennungserklärungen (eines fremden Staatsoberhauptes, Anm.) abzugeben. Nach der Doktrin der 'Einen Stimme' müssen die Gerichte dieses Landes akzeptieren, dass sie unumstößlich sind."
Und weiter:
"Nachdem die Regierung Ihrer Majestät Herrn Guaidó als Präsidenten Venezuelas anerkannt hat, müssen die Gerichte und die Exekutive mit einer Stimme sprechen."
Denn:
"Es steht dem Gericht nicht frei, die Erklärung der Regierung Ihrer Majestät zu widerrufen und anderes Material zu prüfen, um festzustellen, wie die Position der Regierung Ihrer Majestät tatsächlich (zu bewerten) ist. Das Gericht darf zu keinem Zweck eine gegenteilige Auffassung vertreten."
An anderer Stelle wird erneut betont:
"Die Justiz und die Exekutive müssen mit einer Stimme sprechen. Die Gerichte dürfen das Verhalten der Regierung Ihrer Majestät weder vor noch nach der Anerkennung untersuchen."
Keine demokratische Gewaltenteilung
Hier ist anzumerken, dass die Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Judikative und Legislative zu den Grundlagen des modernen Demokratieverständnisses gehört. Wenn eine Regierungsentscheidung als oberster juristischer Maßstab gilt, dem sich alle Gerichte unterordnen müssen, ist die Gewaltenteilung aufgehoben.
Im Falle des Prozesses im "Court of Commerce" gab es aufgrund einer politischen Staatsdoktrin keinen Spielraum für weitere juristische Argumente. Nach dem Demokratieverständnis des 20. und 21. Jahrhunderts simulierte Richter Teare einen juristischen Entscheidungsprozess, dessen Ergebnis bereits vor der Verhandlung alternativlos feststand.
Diese Staatsdoktrin hat laut Teare ihren Ursprung in dem Recht der Krone, "revolutionäre" Machtergreifungen als faktische Regierungen anzuerkennen und ihnen eine "De-facto-Souveränität" zuzusprechen. Selbst wenn die gestürzte Regierung rechtens war und weiterhin auf ihr Recht pocht.
Die Menschenrechte mit Rechtswidrigkeiten erkämpfen
Mit anderen Worten: Dieses juristische Sicherheitsventil ermöglicht es England, jenseits von Recht und Gesetz auch Putschregierungen aller Art anzuerkennen und so eine "pragmatische" Regierungspolitik zu betreiben, ohne sich rechtfertigen zu müssen.
Richter Nigel Teare erklärte das wie folgt:
Eine solche Anerkennung einer De-facto-Regierung bedeutet eine Anerkennung ihrer Souveränität. Dementsprechend verlangt das Prinzip der 'Einen Stimme' vom Gerichtshof, dass er die Souveränität ungeachtet einer verfassungsmäßigen Rechtswidrigkeit der so anerkannten Regierung wirksam werden lässt.
Er macht damit offen, dass die Entscheidung für Guaidó und gegen Maduro unabhängig von jeglichen Gesetzes- oder Verfassungsnormen Venezuelas nach rein britischem politischen Interesse getroffen wurde – oder werden konnte.
Widersprüchliche Anerkennungen
Die Schlussfolgerungen des Gerichtes sind demgemäß widersprüchlich. In Punkt 46 (i) werden Fragen und Antworten wie folgt formuliert:
Hat die Regierung Ihrer Majestät Herrn Guaidó aufgrund des Schreibens des FCO (des Außenministeriums, Anm.) an den Gerichtshof vom 19. März 2020 und/oder der öffentlichen Erklärungen der Regierung Ihrer Majestät offiziell als Interimspräsidenten von Venezuela anerkannt?
47. Antwort: Ja.
48. (ii) Wenn ja, ist dies eine Anerkennung als Staats- und Regierungschef?
49. Antwort: Nein. Die Anerkennung erfolgt als Staatsoberhaupt.
50. (iii) Ist eine solche Anerkennung nach der "One Voice"-Doktrin zum Zwecke der Bestimmung der Probleme in diesem Verfahren schlüssig?
51. Antwort: Ja.
In welchem Sinne die Bezeichnung "Staatsoberhaupt" bei diesen verteilten Rollen zu interpretieren ist, bleibt ein Rätsel.
Das Gericht unterscheidet demgemäß zwischen einem "de jure"-Präsidenten, einem verfassungsmäßigen Präsidenten (das sei Juan Guaidó) und dem "faktischen Staats- und Regierungschef", der die Regierungsgeschäfte des Landes führt (Nicolás Maduro).
Immerhin keine zwei Interimspräsidenten
Richter Teare stellte sich die Frage, ob die britische Regierung Juan Guaidó oder Nicolás Maduro anerkennt, und wenn ja, in welcher Eigenschaft, auf welcher Grundlage und von welchem Zeitpunkt an? In Punkt 44 der Schrift antwortet er:
Ja. Die Regierung Ihrer Majestät erkennt Herrn Guaidó als verfassungsmäßigen Interimspräsidenten Venezuelas an und erkennt Herrn Maduro nicht als verfassungsmäßigen Interimspräsidenten Venezuelas an.
Die reine Logik. Natürlich kann es keine zwei Interimspräsidenten eines Landes geben. Wie in jedem Land der Erde, so auch in Venezuela, ist diese Rolle lediglich als Ersatz für einen nicht zur Verfügung stehenden Präsidenten oder Vizepräsidenten vorgesehen.
Seine Kompetenzen sind beschränkt, er muss die bisherige Regierungspolitik beibehalten, sonst wäre das eine Einladung für Putschversuche (wie gehabt in Bolivien). Man kann wohl mit Sicherheit sagen, dass eine Interimsfigur in keiner Verfassung als politischer Kontrahent für einen frühzeitigen Kurswechsel gegen den bisherigen Amtsträger und dessen Regierung vorgesehen ist.
Doch die britische Regierung Ihrer Majestät und Richter Nigel Teare sehen das anders. Sie stützen sich auf Guaidós Rolle als Parlamentspräsident im Februar 2019. Das reicht ihnen, um Juan Guaidó Verfassungskonformität zu bescheinigen. Alle anderen Faktoren, die bei dieser Konstruktion gegen die Verfassung verstoßen, bis hin zu Gesetzesbrüchen durch die Person Guaidó, lässt man unter den Tisch fallen.
Diplomatische Beziehungen sind zweitrangig
Die Frage, ob diplomatische Beziehungen und wechselseitige Botschaften zwischen Großbritannien und Venezuela eine Anerkennung von Nicolás Maduro als realen Staats- und Regierungspräsident bedeuten, war für Richter Teare in diesem Prozess von zweitrangiger Bedeutung. Wörtlich:
Es ist nicht notwendig zu klären, ob eine Anerkennung Maduros als De-facto-Präsident von der Beibehaltung der diplomatischen Beziehungen abhängig ist, denn die Doktrin der 'Einen Stimme' ist (diesem Thema) übergeordnet.
Kurz: Wenn Ihre Majestät Juan Guaidó anerkannt hat, können wir keinen anderen anerkennen, auch wenn die internationale Rechtslage das eigentlich so verlangen würde.
Verfassungsmäßig jenseits des Verfassungstextes
Es ist erstaunlich, dass die englische Regierung und ihre Justiz, ja selbst die Staaten der Europäischen Union, Juan Guaidó heute noch, im Juli 2020, als verfassungsmäßigen Interimspräsidenten anerkennen, ohne den realen Wortlaut der venezolanischen Verfassung zu berücksichtigen.
Richter Teare im Originalton:
Ja, die Regierung Ihrer Majestät erkennt Herrn Guaidó als verfassungsmäßigen Interimspräsidenten Venezuelas an. Dies wurde auf der Grundlage getan, dass eine solche Anerkennung der Verfassung der Republik Venezuela entspricht, und dies seit dem 4. Februar 2019.
In Art. 233 der Verfassung Venezuelas wird eine Reihe von Gründen genannt, weswegen ein Präsident ersetzt werden muss und wie dabei vorzugehen ist. Der Text des Paragrafen macht deutlich, dass darin der Fall Guaidó nicht vorgesehen ist.
Die Gründe werden als "absolute Abwesenheitsfälle" definiert, nämlich:
Todesfall, Rücktritt, Absetzung durch das Oberste Gericht, ärztlich/gerichtlich bestätigte körperliche oder geistige Behinderung, ein vom Parlament deklariertes (physisches) Verlassen des Amtes sowie ein durch Volksabstimmung legitimiertes Ausscheiden des Präsidenten.
Wenn einer dieser "absoluten Abwesenheitsfälle" auftritt, bevor ein neugewählter Präsident sein Amt antreten kann, müssen innerhalb von 30 Tagen Neuwahlen ausgerufen werden. In dieser Zeit – und nur dann – übernimmt der Parlamentsvorsitzende die Regierungsgeschäfte als Interimspräsident.
Wenn in den ersten vier Amtsjahren eines Präsidenten einer dieser "absoluten Abwesenheitsfälle" auftritt, müssen innerhalb von 30 Tagen Neuwahlen ausgerufen werden. In dieser Frist, und bis der neugewählte Präsident sein Amt übernommen hat, werden die Amtsgeschäfte durch den Vizepräsidenten ausgeführt.
Tritt eines dieser Probleme in den letzten zwei Jahren der sechsjährigen Amtszeit auf, übernimmt der Vizepräsident automatisch die Regierungsgeschäfte bis zum Ende der Amtszeit. Dies ist die wortwörtliche rechtliche Lage des Streits um die Präsidentschaft Venezuelas.
Die britische Regierung und Richter Teare irren sich
Sowohl die britische Regierung als auch Richter Nigel Teare irren sich, wenn sie behaupten:
Solche Anerkennung entspricht der Verfassung der Republik Venezuela, und dies seit dem 4. Februar 2019.
In keinem einzigen Paragrafen der Verfassung steht geschrieben, dass ein Interimspräsident die Direktoren der Zentralbank austauschen bzw. einen parallelen Vorstand im Ausland gründen oder Beamte und Institutionen verdoppeln kann. Das ergäbe für seine einmonatige Amtszeit auch keinen Sinn.
Der juristische Drahtseilakt jenseits der Verfassung
Dieses langfristig angesetzte und international konzertierte Manöver bewegt sich auf dem Boden eines juristischen Drahtseilaktes, der von langer Hand vorbereitet wurde.
Sein Dreh- und Angelpunkt ist die Behauptung, die letzten Präsidentschaftswahlen in Venezuela seien gefälscht worden. Diese Behauptung wird bis heute – ohne Beweise, ohne Daten, ohne unabhängige transparente digitale Untersuchungen – als selbstverständliches Credo für alles Weitere benutzt.
Die Anerkennerstaaten Guaidós fahren demgemäß eine juristische Analog-Konstruktion zu dem realen Gesetzestext der Verfassung Venezuelas.
Sie beziehen sich auf den ersten Absatz des Art. 233, den einzigen, in dem einem Interimspräsidenten eine kurze, 30-tägige Amtsübernahme zugeschrieben wird. Im Chor mit der Maduro-Opposition behaupten sie, aufgrund der angeblichen Wahlfälschung habe gar kein neugewählter Präsident existiert, weswegen niemand das Präsidialamt antreten konnte – analog zu dem Fall, bei dem ein neugewählter Präsident abwesend ist.
Also erlaube die Verfassungsregelung des Art. 233, Absatz 1, einen Interimspräsidenten. Ergo sei Guaidó auch 16 Monate später, unter Missachtung aller gesetzlichen Aufgaben dieser Funktion, immer noch in seiner Rolle rechtmäßig platziert.
Das ist eine rein politische Argumentation, die nichts mit dem realen Verfassungstext Venezuelas zu tun hat. Niemals würden es die Anerkennungsregierungen samt ihren Justizinstitutionen zulassen, dass die eigenen Gesetze jenseits deren Wortlautes in einem "Analogverfahren" interpretiert werden.
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Diese Nutzung (und Abnutzung) juristischer Normen im Falle Venezuelas verlangt ohne allen Zweifel eine vorherige Verfassungsänderung, in der die hier dargestellte Problematik von der venezolanischen Bevölkerung diskutiert und votiert werden kann. Das internationale Netz der US-Verbündeten maßt sich hier das Recht an, die Souveränität des venezolanischen Volkes im Namen von Demokratie und Menschenrechten in die eigene Tasche zu stecken.
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