Ein Gutachten des Bundestags kommt zu dem Schluss, dass Bundespräsident Joachim Gauck seine außenpolitischen Kompetenzen bereits mehrfach überschritten hat.
In dem vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages verfassten Dokument wird dem Bundespräsidenten nahegelegt, jede Form von "Nebenaußenpolitik" zu vermeiden. Das Papier trägt den Titel: "Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten im Bereich der Außenpolitik".
Die Bundestags-Verwaltung bestätigt die Existenz des Gutachtens, das auf den 9. Oktober datiert ist. Allerdings wird bisher der Abgeordneten, der die Untersuchung in Auftrag gab, nicht namentlich genannt.
Bundespräsident Gauck hat in letzter Zeit häufig in außen- und innenpolitischen Belangen interveniert. Zuletzt sorgte seine offene Stellungnahme gegen die rot-rot-grünen Regierungsverhandlungen mit einem möglichen Linken Ministerpräsidenten in Thüringen für Aufruhr.
Doch vor allem außenpolitisch sorgte der Bundespräsident mehrmals für Unverständnis. So wurde seine "Danziger Rede" im September anlässlich des Gedenkens an den Beginn des Zweiten Weltkrieges, in der er in sehr scharfen Worten Russland angegriffen hatte, von zahlreichen Historikern und Oppositionspolitikern als einseitig und unangemessen kritisiert.
"Der Bundespräsident trägt damit zur Eskalation der Worte bei", schrieb etwa der Freiburger Historiker Ulrich Herbert.
Ebenso boykottierte er die Olympischen Winterspiele im russischen Sotschi. Bei einem Besuch in der Türkei warnte Gauck die Regierung des Premierministers Recep Tayyip Erdogan, sie führe das Land in die Isolation.
Die außenpolitische Rolle des Bundespräsidenten wird in Artikel 59 des Grundgesetzes definiert: "Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten." Danach folgt aber die relevante Einschränkung. Für diese außenpolitische Tätigkeit braucht er die Zustimmung "für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften", also dem Bundestag und der Bundesregierung.