Error 404: Bundestag beschließt mit großer Mehrheit Vorratsdatenspeicherung

In seiner heutigen Sitzung hat der Deutsche Bundestag die Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung beschlossen. 404 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 148, vor allem aus den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen dagegen. Daneben gab es sieben Enthaltungen. Der Gesetzesbeschluss gilt als gezielter Angriff auf die Bürgerrechte in Deutschland und als weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat.
Error 404: Bundestag beschließt mit großer Mehrheit Vorratsdatenspeicherung

Das neue Gesetz sieht vor, dass die Provider von Kommunikationsdienstleistungen alle so genannten Metadaten, also die Daten über Standorte und getätigten Verbindungen, künftig zwischen vier und zehn Wochen speichern und so für den staatlichen Zugriff bereithalten müssen.

Zudem bemängeln Kritiker des Gesetzes, dass bei dem Kurznachrichtendienst SMS die Nachrichteninhalte technisch nicht von den Verbindungsdaten getrennt werden können. In der Folge werden also auch alle Kurznachrichten, die in Deutschland versendet werden akribisch gespeichert und können von staatlichen Stellen eingesehen werden. Ebenfalls wird immer wieder bemängelt, dass es im Bereich des Möglichen liegt, dass Hacker oder Kriminelle die gespeicherten Daten abgreifen und für Missbrauch nutzen. Auf zahlreiche Firmennetzwerke gab es bereits Angriffe, bei denen große Mengen an vertraulichen Daten gestohlen wurden. Mit der Vorratsdatenspeicherung kann dies eine völlig neue Dimension erreichen.

Die Befürworter des Gesetzes verfolgen ihr Projekt seit Jahren mit großem Elan und argumentieren dabei immer wieder, dass das Speichern der Metadaten für die Strafverfolgung nötig sei. Gegner des Überwachungsgesetzes halten dies für eine vorgeschobene Begründung. Mit klassischer Polizei- und Ermittlungsarbeit ließen sich Verbrechen viel besser aufklären.

So vermuten zahlreiche Kritiker der Vorratsdatenspeicherung, dass das Gesetz vielmehr dem gezielten Ausbau des Überwachungsstaates und der schleichenden Abschaffung der Bürgerrechte dient, wie sie die "marktkonforme Postdemokratie" für ihre Funktionsfähigkeit verlangt. Das namentliche Abstimmungsverhalten der Parlamentarier lässt sich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages einsehen.

Der Grünen-Politiker und Überwachungskritiker Konstantin von Notz bezeichnete das Gesetz auch als "rechtsdogmatischen Dammbruch". Ob die Vorratsdatenspeicherung Bestand haben wird, ist indes ungewiss. Zahlreiche Oppositionspolitiker, darunter auch Vertreter von FDP und Piraten kündigten bereits den Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Bereits 2010 stoppten die höchsten Richter in Deutschland ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung der Großen Koalition.

Eine weitere brisante netzpolitische Abstimmung steht am 27. Oktober 2015 im EU-Parlament an. Vermutlich ebenfalls mit großer Mehrheit wird dann ein Gesetz beschlossen, dass der Abschaffung der Netzneutralität Tür und Tor öffnet. Bisher garantieren die Regeln der digitalen Kommunikation, dass alle Daten bei der Weiterleitung gleich behandelt werden. Künftig könnten sich dann Großkonzerne das Zugriffsrecht auf schnelle Internetverbindungen sichern, was private und semi-professionelle Angebote diskriminieren würde.

Das geplante EU-Gesetz wäre ein weiterer Schritt in Richtung Zweiklassen-Internet. Wie auch bei der Vorratsdatenspeicherung und der Freihandelspolitik belegt das Handeln der politisch Verantwortlichen in Deutschland und Europa abermals, eine Agenda des gezielten Attackierens der Bürgerrechte und der Interessen der Bevölkerungen zugunsten von Konzerninteressen und dem Ausbau von überwachungsstaatlichen Werkzeugen.

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