Umgehung des Rundfunkbeitrags wirklich so einfach? - Journalist trickst GEZ aus

Seit der Rundfunkbeitrag an den einzelnen Haushalt geknüpft ist, scheint es, als ob ein Entkommen von der Gebühr unmöglich wäre. Doch der Volkswirt und Journalist des "Handelsblatts", Norbert Häring, hat in seinem Blog "Norbert Häring – Geld und mehr" beschrieben, wie einfach es sein kann, die Gebührenpflicht, die durch die GEZ durchgesetzt wird, zu umgehen. Das Recht auf Barzahlung, formuliert im Paragraf 14 des Bundesbankgesetzes, macht es möglich.
Auf seinem Blog unter dem Titel "Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt" erklärt Häring, dass er seinen Bankeinzug für die Bezahlung der GEZ-Gebühren widerrufen hat, um diese stattdessen bar zu bezahlen. Dieses Recht sei gesetzlich verankert. Dabei verwies der Wirtschaftsexperte auf den Paragraf 14 des Bundesbankgesetzes, der festlegt, dass in Deutschland "auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel" sind. Auch für den Beitragsservice der GEZ heißt es damit: Die Barzahlung darf nicht abgelehnt werden. So schrieb der 51-Jährige Journalist an die GEZ: "Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut Paragraf 14 Bundesbankgesetz sind 'in Deutschland auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel’. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen. Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür." Das Ergebnis: Seither hat sich die GEZ nicht mehr bei ihm zurückgemeldet. Häring vermutet, dass der Grund die hohen Bearbeitungsgebühren sind, die mit einer Bareinzahlung einhergehen würden. Der Service will daher lieber nicht die Möglichkeit schaffen, die GEZ-Gebühr bar zu bezahlen, weil sich der Aufwand dafür nicht rechnet. Der Journalist ruft seither Bürger und Kritiker der Rundfunkgebühr dazu auf, es ihm gleichzutun. Häring gibt sich für den Fall eines Rechtsstreits zudem siegessicher. Er erklärte, sollte gegen ihn ein Gerichtsvollzieher auf den Weg gebracht werden, werde er sein Recht auf Bareinzahlung auf dem Rechtsweg geltend machen.