Meinung

Pflegereport der AOK: In den Pflegeheimen führten auch Schlaganfälle und Traurigkeit zum Tod

Im vergangenen Jahr machte man sich viel und laut Gedanken darüber, in den Pflegeheimen Leben zu retten. Über die Menschenwürde der Gepflegten eher weniger. Der AOK-Pflegereport zeigt, warum genau das dringend nötig wäre.
Pflegereport der AOK: In den Pflegeheimen führten auch Schlaganfälle und Traurigkeit zum TodQuelle: www.globallookpress.com © Ute Grabowsky/photothek.net via

von Dagmar Henn

Am Dienstag erschien der Pflegereport der AOK, aber leider wurden nur Bruchstücke daraus in den Medien aufgegriffen. Dort, wo darauf Bezug genommen wurde, wurde vor allem erwähnt, dass die Sterblichkeit in den Pflegeheimen im vergangenen Jahr höher gewesen sei. Was nicht wiedergegeben wurde, ist, dass die Abweichung vom langjährigen Mittel während der ersten Corona-Welle nicht das Ausmaß der Grippewelle 2018 erreichte: "Die Sterblichkeit von vollstationär Pflegebedürftigen war 2018 während der Grippewelle deutlich höher als während der ersten Welle." Die höhere Sterblichkeit 2020 betraf vor allem Pflegebedürftige der höchsten Pflegestufen 4 und 5 sowie Pflegebedürftige mit Demenz.

Allerdings sieht die AOK-Studie mitnichten Infektionen mit COVID-19 als einzigen Auslöser dieser erhöhten Sterblichkeit. Es wird – mit Verweis auf eine weitere Untersuchung – auch erwähnt, "dass während der ersten COVID-19-Welle – und abgeschwächt auch in der zweiten – bezogen auf die Gesamtbevölkerung ein deutlicher Rückgang der Krankenhausaufnahmen zu beobachten war. Das Leistungsspektrum hat sich hin zu operativen Fällen verschoben und auf Fälle mit höherer Schwere konzentriert."

Es kamen insgesamt weniger Menschen ins Krankenhaus, selbst wenn ein Aufenthalt nötig gewesen wäre. Bei bestimmten Diagnosen hatte das deutliche Folgen; bei Schlaganfällen etwa, bei denen eine schnelle Einlieferung und Behandlung über die Folgen entscheidet. Hier wurde festgestellt, "dass während der ersten COVID-19-Welle neben einer deutlichen Fallzahlreduktion im Krankenhaus eine signifikant erhöhte 30-Tage-Sterblichkeit und auch eine absolute Erhöhung der Sterblichkeit zu beobachten war".

Es gab also eine zusätzliche Sterblichkeit durch Schlaganfälle, die nicht mehr rechtzeitig behandelt wurden. Der Rückgang der Behandlungen, so die Studie, habe "nicht aus einer Überforderung des Versorgungssystems Krankenhaus resultiert". Neben dem womöglich vorhandenen Wunsch, Krankenhausaufenthalte wegen der Infektionsgefahr zu vermeiden, nimmt die Studie aber auch an, dass "Verzögerungen bei den Einweisungen älterer Menschen aufgrund sozialer Isolation während der Pandemie auftraten." Sprich, die verringerten Kontakte auch zum Pflegepersonal sorgten dafür, dass andere Erkrankungen wie Schlaganfälle oder Herzinfarkte nicht mehr rechtzeitig erkannt werden konnten.

An diesem Punkt übt die Studie sogar sehr deutlich Kritik: "Dies wirft für das Versorgungssetting Pflegeheim bezüglich der ärztlichen Betreuung – aber auch der Initiierung dieser durch die Pflegefachkräfte – erhebliche Fragen auf, denn qualifiziertes Personal sollte wissen, dass Betroffene bei Schlaganfallsymptomen umgehend ärztliche Behandlung erhalten sollten, auch in Hochphasen der Pandemie und im Lockdown."

Diese Fälle fließen natürlich mit ein in die erhöhte Sterblichkeit in Pflegeheimen. Und die Tatsache, dass deutlich mehr Patienten mit Demenz verstarben, ist ein Indiz dafür, dass auch die psychischen Folgen der Maßnahmen sich in diesen Zahlen niederschlugen. Denn Demente unterscheiden sich von anderen Pflegebedürftigen ihrer Altersgruppe nicht in ihrer physischen Gesundheit, und sie unterlagen den gleichen Maßnahmen; sie haben aber keine Möglichkeit, die Maßnahmen zu verstehen, die dadurch als unbegründete Strafe empfunden werden können, und sie sind besonders ausgeprägt auf körperlichen Kontakt angewiesen, der während der Maßnahmen verloren ging.

Der AOK-Report erwähnt zudem die Frage des Pflegepersonals: "Auch muss erforscht werden, ob und wie der Personalmangel, die psychische und physische Erschöpfung des Pflegepersonals und das eigene Krankheits- und Infektionsgeschehen beim Pflegepersonal zur Krisensituation in den Heimen beigetragen hat."

Ein wenig Aufmerksamkeit erhielten Teile des Aufsatzes, der auf einer Umfrage bei pflegenden Angehörigen sowie bei Kontaktpersonen von Pflegeheimpatienten gemacht wurde. Und schon das, was die pflegenden Angehörigen berichten, sollte alarmieren: "Mehr als die Hälfte der Befragten (52,1 Prozent) hat körperliche Berührungen eingestellt oder verringert. Gleichzeitig haben 68 Prozent der pflegebedürftigen Personen während des Lockdowns ihre Wohnung bzw. ihr Haus seltener oder gar nicht mehr verlassen."

Darunter litten beide Seiten – die pflegenden Angehörigen gaben zum einen an, dass Niedergeschlagenheit (49,5 Prozent) und Einsamkeitsgefühle (53 Prozent) bei den Gepflegten häufiger waren, sich die körperliche (38,9 Prozent) und die geistige (31,1 Prozent) Fitness verschlechtert habe, berichteten aber auch, selbst häufiger Wut und Angst (32,1 Prozent), Verzweiflungsgefühle (29,6 Prozent) oder Hilflosigkeit (43,9 Prozent) empfunden oder Konflikte mit der gepflegten Person (29,6 Prozent) erlebt zu haben.

Wohlgemerkt, die Umfrage bezog sich auf die erste Welle; während sie durchgeführt wurde, begann gerade der zweite Lockdown. Aber aus dem TK-Gesundheitsreport ist für Familien belegt, dass die Belastungen im zweiten Lockdown noch einmal deutlich schwerer wogen; gleiches ist bei den Pflegefällen, deren Angehörigen und selbstverständlich auch beim Personal der Pflegeheime anzunehmen, denn die Atempause von Juni bis November genügte für niemanden, um die Folgen des ersten Lockdowns wieder auszugleichen.

Noch höher liegen die Werte für Einsamkeit (71 Prozent), Niedergeschlagenheit (68 Prozent) sowie Verschlechterung der geistigen (61,4 Prozent) und körperlichen (55,8 Prozent) Fitness bei den stationär Gepflegten. "Insgesamt zeigt sich vor dem Hintergrund der ergriffenen scharfen Isolationsmaßnahmen in den Pflegeheimen in der ersten Pandemiewelle ein besonders dramatisches Bild der physischen und psychischen Folgen: Für die vollstationär Pflegebedürftigen führten die Maßnahmen ausnahmslos in allen erfassten Kategorien häufiger zu einer Verschlechterung, als dies für den ambulanten Kontext berichtet wird."

Das muss nicht wirklich wundern. Während vor dem Lockdown 29 Prozent der Patienten die Pflegeeinrichtung täglich oder mehrmals in der Woche verlassen hatten, war dies für 76 Prozent der Pflegebedürftigen während des ersten Lockdowns gar nicht oder nur selten möglich. Ein Drittel derer, die zuvor öfter das Zimmer verlassen haben, konnte während des Lockdowns nicht einmal das. Und 43 Prozent der Bezugspersonen gaben an, zwischen März und Mai gar keine Möglichkeit zum persönlichen Kontakt zum Pflegebedürftigen gehabt zu haben. Die Bezugspersonen reagierten auf diese Erfahrung mit Wut und Ärger (40,4 Prozent), Verzweiflungsgefühlen (39,1 Prozent), aber vor allem fühlten sie sich hilflos (63 Prozent).

Auch dieser Teil der Studie kommt zu einem deutlichen Schluss: "Alle Ergebnisse weisen darauf hin, dass derartige Entscheidungen, wie sie in der beginnenden Pandemie getroffen wurden, vor dem Hintergrund des heute vorliegenden Wissens zu reflektieren sind." Klarer gesagt: nicht noch einmal so.

Der eigentlich besondere Teil des Pflegereports, der sich unter dem Titel "Gerechte Priorisierungen?" mit den ethischen Fragestellungen um den Lockdown auseinandersetzt, wird leider überhaupt nicht aufgegriffen. Dabei ist es eine Debatte über genau diese Fragen, die überfällig ist. Denn es ist keineswegs so simpel, wie die Bundesregierung es darstellt, dass der Schutz der physischen Existenz über allen anderen Rechten stünde. Dieser Schutz steht im Konflikt mit der Menschenwürde.

Der Autor des Aufsatzes, der Wuppertaler Sozialethiker Andreas Lob-Hüdepohl, zitiert zuerst den Artikel 2 aus der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen: "Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden." Dann legt er dar, worin der Konflikt besteht:

"Daraus folgt einerseits der Anspruch von Pflegebedürftigen, vor Infektionen mit dem Sars-CoV-2-Erreger wirksam geschützt zu werden – notfalls eben auch durch eine Stra-tegie der körperlichen Distanz. Andererseits gehört zum Schutz seelischer Unversehrtheit, "dass keine freiheitseinschränkenden Maßnahmen angewendet" werden dürfen. Beschränkungen der Bewegungs- oder auch Kontaktfreiheit sind nur dann erlaubt, wenn die Gefährdung nicht anders abgewehrt werden kann und die Betroffenen – ersatzweise ihre rechtlichen Vertreter – dieser Einschränkung zustimmen".

Die erforderliche Debatte über diese Frage wird bis heute unterbunden. Während es in Pflegeheimen nur in extremen Fällen gestattet ist, das Schutzgitter am Pflegebett hochzuziehen, wurden das Wegsperren und Isolieren nicht einmal als freiheitseinschränkende Maßnahmen benannt, auch wenn sie genau das waren. Ein Mitentscheidungsrecht gab es weder für die Betroffenen noch für ihre rechtlichen Vertreter.

Lob-Hüdepohl zieht daraus den Schluss, dass auf der Ebene der Pflegeheime die Gepflegten ein Mitwirkungsrecht haben müssten und nicht zum Objekt einer Entscheidung von oben werden dürften.

Er verleiht dem Bedürfnis nach Nähe und Berührung seinen angemessenen Rang: "Dass sie um ihrer selbst willen geachtet und anerkannt werden, müssen Menschen in zwischenmenschlichen Beziehungen konkret und leibhaftig erfahren können. Ansonsten verkümmerte die Menschenwürde zum bloß theoretischen Anspruch ohne Bezug zur Lebenswirklichkeit der betroffenen Personen."

In Deutschland suchen ältere Menschen überdurchschnittlich oft einen Arzt auf. Vor einigen Jahren wurde untersucht, was der Grund dafür ist. Das Ergebnis war so einfach wie verblüffend – es war das Bedürfnis, von einem anderen Menschen berührt zu werden. So groß war der Mangel an Nähe in unserem Land schon im Normalzustand. Die Lockdowns haben diesen Mangel noch vervielfacht. Und er wird nicht Gegenstand der Debatte.

Lob-Hüdepohl schreckt zwar davor zurück, den Betroffenen in den Pflegeheimen das Recht zuzugestehen, selbst zu entscheiden, ob sie lieber vor einem Erreger geschützt werden oder normale soziale Kontakte aufrechterhalten wollen, da dem die Schutzinteressen der anderen Mitbewohner entgegenstünden – aber wer mit der Struktur größerer Pflegeeinrichtungen vertraut ist, weiß, dass sich diese oft durchaus in Stationen mit und solche ohne Kontakt unterteilen ließen. Es gab nie eine technische Notwendigkeit, alle Bewohner von Pflegeheimen in dieser Frage vollständig zu entmündigen und in die Isolation zu schicken. Ganz davon zu schweigen, diese Maßnahmen sogar noch über Palliativstationen zu verhängen.

Eigentlich müsste man diesen Teil des Pflegereports zur Pflichtlektüre für sämtliche Regierungsmitglieder und Bundestagsabgeordneten machen. Aber das ist wohl eine vergebliche Hoffnung.

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