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Georgien: Verfassungsgericht genehmigt Amtsenthebungsverfahren gegen Präsidentin Surabischwili

Weil sich die georgische Präsidentin Surabischwili ohne Zustimmung der Regierung ins Ausland begab, hat das Verfassungsgericht die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens genehmigt. Initiiert wurde das Verfahren von der Regierungspartei im Frühherbst.
Georgien: Verfassungsgericht genehmigt Amtsenthebungsverfahren gegen Präsidentin SurabischwiliQuelle: AFP © Kenzo TRIBOUILLARD

Georgiens Verfassungsgericht erkennt an, dass die Präsidentin Georgiens, Salome Surabischwili, gegen das Grundgesetz des Landes verstoßen hat. Diese Entscheidung ermöglicht die Fortsetzung des Amtsenthebungsverfahrens gegen das Staatsoberhaupt ‒ das Parlament des Landes wird sich mit dem Thema befassen.

Das aus neun Richtern bestehende Gremium traf die einschlägige Entscheidung. Surabischwili war bei der Sitzung nicht anwesend, sie wurde von ihren Anwälten vertreten. Mehrere Abgeordnete der Regierungspartei Georgischer Traum, die das Amtsenthebungsverfahren Anfang September eingeleitet hatte, waren im Gerichtssaal anwesend, darunter der Parteivorsitzende Irakli Kobachidse.

Wie die Partei argumentiert, habe Surabischwili gegen die Artikel 52 und 54 der Verfassung des Landes verstoßen, als sie ohne Zustimmung der Regierung eine Europareise unternahm. Am 1. September besuchte sie Berlin, wo sie mit dem deutschen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier zusammentraf, und reiste anschließend nach Brüssel zu einem Treffen mit dem Vorsitzenden des Europäischen Rates, Charles Michel.

Die Anwälte der Präsidentin behaupten hingegen, Surabischwili habe sich bei ihrem Handeln von anderen Artikeln der georgischen Verfassung leiten lassen, nämlich vom 49. und 78. Artikel, wonach die Präsidentin die Republik in der Außenpolitik vertritt und die Behörden im Rahmen ihrer Befugnisse alles für die Integration Georgiens in die EU und NATO tun müssen.

Gemäß dem Amtsenthebungsverfahren wurden in der ersten Phase Unterschriften von Abgeordneten gesammelt und ein Antrag an das Verfassungsgericht gestellt. Das Gericht begann am 3. Oktober mit der Prüfung der Angelegenheit.

Nun, da das Gericht entschied, dass Surabischwili gegen das Grundgesetz verstoßen hat, wird das Amtsenthebungsverfahren im Parlament fortgesetzt. Zwischen 100 und 150 Abgeordnete müssen dafür stimmen, die Partei Georgischer Traum hat nur 82 Mandate. Einige Abgeordnete erklärten bereits, dass sie das Amtsenthebungsverfahren nicht unterstützen, andere beabsichtigen, die Sitzung zu diesem Thema ausfallen zu lassen.

Gelingt es der Partei Georgischer Traum dennoch, die erforderliche Stimmenzahl zu erreichen, gilt die Präsidentin als entmachtet. Wenn nicht, kann kein zweites Amtsenthebungsverfahren eingeleitet werden.

Wie der politische Analyst Andrei Areschew erklärt, sei die Verabschiedung dieser Entscheidung durch das georgische Verfassungsgericht auf die Konfrontation zwischen der regierenden Partei und Surabischwili zurückzuführen.

Nach dem Beginn der speziellen russischen Militäroperation in der Ukraine stellten sich die georgischen Behörden auf die Seite Kiews. Zugleich betonte der georgische Premierminister Gharibaschwili wiederholt, dass sein Land von nationalen Interessen ausgehe und sich den westlichen Sanktionen gegen Russland nicht anschließen werde, da dies der georgischen Wirtschaft schaden könnte. Die Haltung der Regierung rief scharfe Kritik aus Kiew und von der georgischen Opposition hervor.

Surabischwili erklärte ihrerseits, ihr Land unterstütze die internationalen Sanktionen gegen Russland und beteilige sich "an allen internationalen Resolutionen, die zur Unterstützung der Ukraine geschaffen werden". Am 31. März 2023 kritisierte Surabischwili die Regierung und warf ihr vor, ihren außenpolitischen Kurs auf Russland zu verlagern, anstatt die Europäische Union anzustreben.

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