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Kreuz bleibt hängen – Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen Söders Kreuzerlass ab

Klagen u. a. des religionskritischen Bundes für Geistesfreiheit gegen den Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder wurden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Die Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss.
Kreuz bleibt hängen – Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen Söders Kreuzerlass abQuelle: AFP © Peter Kneffel

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurückgewiesen. Die Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. Dagegen hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit ebenso Klage eingereicht wie 25 Unternehmer, Politiker und Kulturschaffende.

Diese Klagen wiesen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter nun allesamt ab. Die Entscheidungsgründe lägen noch nicht vor und würden voraussichtlich in den kommenden Wochen abgefasst, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Hinsichtlich der Klagen des Bundes für Geistesfreiheit ließ der VGH allerdings die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.

Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals gerade erst zum Ministerpräsidenten aufgestiegenen Söder beschlossen, dass im Eingangsbereich jeder Landesbehörde künftig ein Kruzifix hängen soll. Seither heißt es in Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern:

"Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."

Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit und mehrere Einzelpersonen, unter ihnen Liedermacher Konstantin Wecker, klagten gegen den Kreuzerlass, sie fordern dessen Aufhebung und die Entfernung der aufgehängten Kreuze.

Aktuell ist der Kreuzerlass eine Verwaltungsvorschrift. Die sollte zunächst für alle staatlichen Gebäude gelten, also auch für Hochschulen, Archive, Museen und Theater. In einem zweiten Schritt wurden die Hochschulen und die Kulturstätten von der Vorschrift ausgenommen. Mittlerweile wurde das Aufhängen des Kreuzes zu einer "Empfehlung" herabgestuft.

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(rt/dpa)

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