Deutschland

Gegen die Anonymität im Netz: Polizei und Justiz fordern Klarnamenpflicht

Im Januar wird der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil zur Klarnamenpflicht in den Sozialen Medien sprechen. Der Chef der Polizeigewerkschaft ist gegen die Anonymität im Netz und fordert mehr Personal, um gegen Hassbotschaften vorzugehen. Auch der neue Justizminister will sich damit befassen.
Gegen die Anonymität im Netz: Polizei und Justiz fordern KlarnamenpflichtQuelle: www.globallookpress.com © © Thomas Trutschel/photothek.de vi

Vor zwölf Jahren hatte der Bundesgerichtshof (BGH) noch entschieden, dass eine "anonyme Nutzung im Internet immanent" ist: 

"Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können (ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar)." 

Ansonsten würde es auf eine "Gefahr der Selbstzensur" hinauslaufen. Am 27. Januar wird der BGH ein Urteil zu zwei klagenden Facebook-Nutzern fällen. Diese hatten geklagt, weil sie das Portal aufgrund der Wahl ihrer Profilnamen sperrte. 

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt spricht sich für den Klarnamen-Zwang in Sozialen Medien aus und fordert zur Ahndung von Hass und Hetze im Netz, 25.000 neue Stellen bei der Polizei und der Justiz zu schaffen:

"Zwischen Hassbotschaft und Strafbefehl dürfen höchstens drei Wochen liegen."  

Laut Telemediengesetz müssten es Anbieter von Sozialen Medien, wie Facebook, erlauben, dass man diese auch ohne seinen eigenen Namen ganz anonym oder unter einem Pseudonym nutzen kann. 

Auch Sachsens Innenminister Roland Wöller wünscht sich, dass der BGH im Sinne einer Klarnamenpflicht entscheidet: 

"Die Polizei muss die Möglichkeit haben, die anonyme Hetze ahnden zu können, an die Klarnamen der Menschen zu kommen, die sich dort verstecken." 

Der neue Justizminister, Marco Buschmann, kündigte nach Morddrohungen gegen den sächsischen Ministerpräsidenten Kretschmer an, er werde gegen Telegram vorgehen. Über den Messengerdienst sollen die Drohungen geteilt worden sein: 

"Teile der sogenannten Querdenker-Bewegung haben längst den Boden des Grundgesetzes verlassen; das zeigen nicht zuletzt die unsäglichen Morddrohungen gegen Ministerpräsident Kretschmer und gegen andere Repräsentantinnen und Repräsentanten unseres Staates. Für mich ist klar: Unser Rechtsstaat muss entschieden gegen diese Hassstraftaten vorgehen. Zugleich sind auch die sozialen Netzwerke in der Pflicht: Die Vorgaben des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes sind verbindlich (...)." 

Kritiker sehen in der Klarnamenpflicht keine Verbesserung. Dann könnten Opfer leichter in der Realität ausfindig gemacht und angegriffen werden. Andere fordern, dass es dann auch für die Polizei eine Kennzeichnungspflicht geben müsste. 

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