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Osnabrücker Landgericht: Vorlage eines gefälschten Impfausweises in Apotheke nicht strafbar

Laut Beschluss des Osnabrücker Landgerichts ist das Verwenden eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke nicht strafbar. Eine Gesetzeslücke ist dafür wohl verantwortlich. Für SPD-Mann Karl Lauterbach ist das "keinesfalls akzeptabel".
Osnabrücker Landgericht: Vorlage eines gefälschten Impfausweises in Apotheke nicht strafbarQuelle: www.globallookpress.com © Michael Bihlmayer via www.imago-

Führt eine indirekte Impfpflicht durch die immer größer werdenden Einschränkungen für Ungeimpfte auch zu mehr gefälschten Impfpässen? Es sind in erster Linie Apotheken, in denen gefälschte Impfpässe auffallen, berichtete die Tagesschau am Dienstag. Seit im öffentlichen Leben immer öfter 2G-Regeln gelten, häuften sich die Fälschungen, wie beispielsweise ein Apotheker aus Rheinland-Pfalz im Interview mit Report Mainz erklärte.

In den vergangenen vier Wochen habe es in seinem Geschäft fast 30 Fälschungsversuche gegeben, die zur Anzeige gebracht wurden – knapp drei Prozent der dieser Apotheke vorgelegten Impfpässe.

Tausende ähnliche Ermittlungsverfahren soll es derzeit bundesweit dazu geben. Das Landeskriminalamt Bayern teilte Report Mainz mit, man habe aktuell "mehr als 600 Fälle". In Berlin sind bisher 153 Strafanzeigen eingegangen, in Hamburg ermitteln die Beamten in 113 Verfahren.  

Vergangene Woche überraschte jedoch der Beschluss des Osnabrücker Landgerichts: Nach derzeitiger Rechtslage sei das Vorlegen und Anfertigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke nicht strafbar – wenn die Fälschung von einer Privatperson angefertigt wurde. Das ist zu dieser Sachlage die erste öffentlich gefällte Entscheidung eines Landgerichts.

Die Juristen in Osnabrück sprechen diesbezüglich von einer "Strafbarkeitslücke" und und stützen sich dabei auf Paragrafen im Strafgesetzbuch, die sich konkret mit Gesundheitszeugnissen beschäftigen. Diese stellen nur die Vorlage eines gefälschten Gesundheitszeugnisses bei Behörden oder Versicherungen unter Strafe – doch Apotheken gelten als private Firmen.

Nach dem derzeit geltenden Infektionsschutzgesetz sei das Erstellen oder Vorlegen eines falschen Impfpasses zudem nur dann strafbar, wenn die Bescheinigung von einer "impfberechtigten Person" erstellt wurde, also zum Beispiel von einem Hausarzt.

Daran gibt es laut Experten auch nichts zu rütteln. Der Mainzer Strafrechtsprofessor Volker Erb, Mitherausgeber des Münchner Kommentars zum Strafgesetzbuch, sagte gegenüber Report Mainz, er beurteile die Argumentation des Osnabrücker Landgerichts als "vorbildlich begründet". Aus seiner Sicht gebe der Beschluss "die herrschende Meinung in der Fachliteratur" wieder.

Für Erb ist jedoch nicht klar, weswegen die Politik bei der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes im Frühjahr dieses Jahres seiner Ansicht nach nur das unrichtige Ausstellen von Impfausweisen durch eine "befugte Person" unter Strafe stellte, nicht aber die unerlaubte Anfertigung seitens Privatpersonen. Er sagte:

"Das war im Grunde genommen ein schweres Versagen des Gesetzgebers. Ich kann nicht nachvollziehen, wie es beim Gesetzgeber zu dieser Panne kommen konnte. Auf mich mutet das regelrecht dilettantisch an, was da passiert ist."

Auf Anfrage von Report Mainz teilte das Bundesjustizministerium diesbezüglich mit:

"Die Frage, ob das Gebrauchen falscher Gesundheitszeugnisse, wie etwa Impfzertifikate, auch gegenüber Privaten strafbar ist, wird bislang unterschiedlich beurteilt und ist höchstrichterlich nicht geklärt."

Derzeit werde jedoch begutachtet, auch mit Blick auf den Beschluss des Landgerichts, "ob strafgesetzliche Anpassungen in diesem Bereich erforderlich sind."

Für den SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach stellt der Osnabrücker Beschluss eine Katastrophe dar. Er sagte, eine solche Gesetzgebung sei "auf keinen Fall akzeptabel". Das Thema sei für ihn ein großes Problem. Denn die momentane Situation gefährde Menschen und könne, so Lauterbach weiter:

"dazu führen, dass wir die Zertifikate, die echt sind, nicht mehr anerkennen können."

Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände wurden bislang 45 Millionen Impfausweise in Apotheken ausgestellt. 

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