Deutschland

Maskengegnerin bekommt fünf Tage Haft nach Protestaktionen in Bayern

Eine 58-jährige Frau demonstrierte in Bayern mehrmals gegen die Maskenpflicht, die für sie eine Verletzung von Grundrechten darstellt. Von einem Gericht wurde die Demonstrantin zu einer fünftägigen Haftstrafe verurteilt – dennoch plant sie bereits ihren nächsten Protest.

Wer zu Zeiten des Corona-Lockdowns beim Gleichschritt aus der Reihe tanzt, für den gibt es heutzutage in Bayern kein Pardon. Drei Mal saß die Maskengegnerin Sylvia Löw als Solo-Demonstrantin in der Innenstadt von Weiden ohne Maske in einer maskenpflichtigen Zone, um gegen die Maskenpflicht im Freien zu protestieren. 


"Ich berufe mich auf das Völkerrecht und auf die Menschenrechte. Ich werde keine Maske tragen, weil man kann uns das Recht auf freies Atmen einfach nicht nehmen", deklariert die 58-jährige Immobilienverwalterin.

Schon bei ihrer zweiten Protestaktion standen ihr die Ordnungsbeamten gegenüber, um gegen sie ein Ordnungsgeld zu verhängen und einen Platzverweis auszusprechen. Wenig beeindruckt demonstrierte Löw weiter, mit dem Resultat, dass die Beamten ihr drohten, sie wegen Uneinsichtigkeit in Gewahrsam zu nehmen. Die 58-Jährige beschloss daraufhin, eine Spontan-Demo gegen polizeiliche Willkür zu verkünden, und wurde prompt von den Beamten zum örtlichen Polizeirevier gebracht. Nach ihrer dritten Anti-Masken-Demo kam Löw vor Gericht und wurde zu fünf Tagen Haft in der Justizvollzugsanstalt verurteilt. Für den Anwalt Friedemann Däblitz ist das ganz evident verfassungswidrig:

"Die Ordnungswidrigkeit muss zunächst einmal bestehen. Das heißt, diese Ordnungswidrigkeit müsste auch wiederum der verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten. Das ist schon deshalb nicht der Fall, weil das Maskentragen im Freien keine große Gefahr darstellt."

Aus genau diesem Grund demonstriert Löw auch weiter. Denn sie will sich von der Behandlung der Ordnungshüter und der Justiz nicht einschüchtern lassen. Deshalb plant sie auch schon jetzt ihre nächste Protestaktion und nimmt sich, falls sie wieder im Gefängnis landen sollte, vorsichtshalber die darauffolgenden fünf Tage frei.

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